DKV ET2, SB1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV ET2, SB1 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ET2, SB1 AW der DKV gehört zur älteren Tarifgeneration und richtet sich primär an bereits bestehende Versicherte der DKV. Mit einem Jahres-Selbstbehalt von 1.560 EUR kombiniert dieser Tarif ein solides ambulantes Leistungsprofil: Psychotherapie bis zu 50 Sitzungen jährlich (20 zu 100%, weitere zu 70%), Sehhilfen mit 120 EUR alle zwei Jahre, vollständige zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz mit 60% Kostenübernahme. Im stationären Bereich genießen Sie Privatarztbehandlung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus.
Als geschlossener Tarif steht der ET2, SB1 AW nicht mehr für externe Neukunden offen, doch Bestandsversicherte der gleichen Versicherungsgesellschaft können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche Tarife hineinwechseln. Dies ist oft eine wichtige Möglichkeit, um bei Beitragserhöhungen oder veränderter Leistungserwartung flexibel zu reagieren. Geschlossene Tarife mit schrumpfender Risikogemeinschaft erleben tendenziell erhöhte Prämienentwicklung über die Jahre.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Sparpotenziale im DKV PKV-Tarif ET2, SB1 AW liegen und welche Alternativen verfügbar sind.
Basismerkmale
ET2: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
ET2: 120,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
ET2: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
ET2: Offener Hilfsmittelkatalog: große Hilfsmittel einmal in 3 Jahren; soweit möglich Leihe.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel (Bandagen, Strümpfe, Einlagen).
ET2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ET2: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
ET2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
ET2+SB1: Privatarztbehandlung.
ET2+SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ET2, SB1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ET2: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ET2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
ET2: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:
- 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
Das erste Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des Kalenderjahres, in dem die Versicherung beginnt.
ET2: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.




