DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.560 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

Alles Wichtige zum DKV ET2, SB1 NW

Der geschlossene Bisex-Tarif ET2, SB1 NW der DKV richtet sich an Versicherte der neuen Welt mit ausgewählten Premium-Leistungen. Der Tarif kombiniert einen jährlichen Selbstbehalt von 1.560 Euro mit ambulanten Regelhöchstsätzen (bis 2,3-fach GOÄ), stationärer Privatarztbehandlung über Höchstsatz hinaus, Einbettzimmer-Anspruch und Zahnbehandlung zu 100 Prozent sowie Zahnersatz zu 60 Prozent. Psychotherapie ist ambulant mit 20 vollfinanzierten Sitzungen pro Jahr und stationär enthalten, ebenso Sehhilfen bis 120 Euro in zwei Jahren.

Als geschlossener Tarif nimmt der ET2, SB1 NW keine Neuversicherten mehr auf, wodurch die Risikogemeinschaft schrumpft und Beitragssteigerungen verschärft werden. Allerdings ermöglicht ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bestehenden DKV-Versicherten, in neuere oder günstigere Tarife zu wechseln. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen und gleichwertige oder bessere Leistungen erreicht werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Sie bei der DKV ein vorteilhafter Tarifwechsel verfügbar ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.560 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

ET2: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

ET2: 120,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.

Psychotherapie

ET2: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

ET2: Offener Hilfsmittelkatalog: große Hilfsmittel einmal in 3 Jahren; soweit möglich Leihe.

Geschlossener Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel (Bandagen, Strümpfe, Einlagen).

Ärztliche Behandlung

ET2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

ET2: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

ET2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

ET2+SB1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

ET2+SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

ET2, SB1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ET2: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

ET2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

ET2: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:

  • 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.

Das erste Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des Kalenderjahres, in dem die Versicherung beginnt.

Zahn Heil- & Kostenplan

ET2: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Versicherte bedeutet

Der DKV ET2, SB1 NW ist ein geschlossener Tarif der neuen Welt, das heißt, die DKV nimmt nur noch bestehende Versicherte auf, die bereits bei der DKV versichert sind. Neue externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Dies führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, da keine Jüngeren und Gesünderen hinzukommen, was Beitragssteigerungen tendenziell verschärft. Bestehende Versicherte profitieren jedoch von dem Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV, falls dieser Tarif nicht optimal passt.

Geschlossene Tarife wie der ET2, SB1 NW werden oft nicht aktiv am Markt kommuniziert oder öffentlich prominent gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Bestands- und Alt-Tarife und kann empfehlen, welche internen Wechseloptionen für Ihre persönliche Situation bei der DKV sinnvoll sind.

Tarifwechsel-Möglichkeiten im ET2, SB1 NW

Sie können innerhalb der DKV in einen anderen Tarif wechseln - dies ist ein Recht nach §204 VVG für den internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer. Dabei werden in vielen Fällen Ihre bisherigen Altersrückstellungen übernommen und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkrete Wechselszenarien und zeigt auf, welche Alternativen innerhalb der DKV realistisch sind. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine individuelle Empfehlung, ob und wie ein Tarifwechsel für Ihre Situation vorteilhaft ist: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im DKV ET2, SB1 NW - Tarifwechsel prüfen

Geschlossene Tarife wie der ET2, SB1 NW sehen sich oft deutlichen Beitragssteigerungen ausgesetzt, da die Risikogemeinschaft altert und schrumpft. Ohne Zustrom von Neuversicherten müssen medizinische Kostensteigerungen und Alterungseffekte vollständig von den verbleibenden Versicherten getragen werden. Diese Dynamik ist ein Charakteristikum älterer, geschlossener Tarife und erklärt, warum Beitragserhöhungen bei solchen Produkten oft stärker ausfallen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen ein Ausweg sein: Häufig sind neuere DKV-Tarife günstiger, noch mit gleichwertigen Leistungen oder teilweise sogar mit besseren Leistungen verfügbar, und die Altersrückstellungen lassen sich oft vollständig mitnehmen. Der aktuelle Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Preistrends bei der DKV über die Zeit. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Wechseloptionen zu prüfen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum DKV ET2, SB1 NW

Der ET2, SB1 NW erstattet ambulante Behandlungen bis zum 2,3-fachen GOÄ-Satz, stationär jedoch über Höchstsatz hinaus mit Privatarztbehandlung und Einbettzimmer-Anspruch. Psychotherapie ist mit 20 vollständig erstatteten Sitzungen pro Jahr enthalten, danach 70 Prozent bis max. 50 Sitzungen jährlich. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60 Prozent erstattet. Sehhilfen bis 120 Euro in zwei Jahren und Impfungen bis 18 Jahre sind mitversichert. Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 1.560 Euro.
Der ET2, SB1 NW ist ein geschlossener Tarif, das heißt, die DKV nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Dies führt zu einer schrumpfenden und älter werdenden Risikogemeinschaft, was Beitragssteigerungen tendenziell verschärft. Für bestehende DKV-Versicherte ist ein interner Wechsel zu besseren oder günstigeren Tarifen nach §204 VVG jedoch weiterhin möglich.
Der jährliche Selbstbehalt im ET2, SB1 NW beträgt 1.560 Euro und gilt pro Versicherungsjahr. Dies ist ein standardmäßiger bis erhöhter Selbstbehalt und wird bei ambulanten und stationären Leistungen fällig. Damit verzichten Sie auf die Übernahme der ersten 1.560Euro Ihrer Behandlungskosten pro Jahr, zahlen dann aber in der Regel einen moderaten Prämiensatz.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der DKV ist nach §204 VVG möglich. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich jedoch nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse für eine konkrete Einschätzung.
Ein Tarifwechsel lohnt sich oft für Versicherte in geschlossenen Tarifen wie dem ET2, SB1 NW, besonders wenn die Beiträge steigen. Je jünger Sie sind und je besser Ihr Gesundheitszustand, desto attraktiver sind neue Tarife. Auch Versicherte mit hohem Selbstbehalt oder speziellen Leistungswünschen (z.B. Zahnarzt oder Psychotherapie) finden oft bessere Optionen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt auf, welche Wechsel konkret vorteilhaft sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert