DKV ET2, SB2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: DKV ET2, SB2 AW
Geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt: Der DKV ET2, SB2 AW mit einem Selbstbehalt von 1.560 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert moderate ambulante Erstattung (Regelhöchstsätze der GOÄ) mit einer besonderen Stärke im stationären Bereich. Hier profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung und GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus. Die Zahnersatzquote von 60 Prozent und 100 Prozent Zahnbehandlung runden das Profil ab.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet sich an, wenn Versicherte diesen geschlossenen Tarif mit seinem Selbstbehalt neu bewerten möchten. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem offenen Tarif derselben Versicherungsgesellschaft die Beitragsentwicklung optimieren und häufig Beitragseinsparungen erzielen, ohne dabei auf die bewährte Leistungsstruktur verzichten zu müssen. Altersrückstellungen können in der Regel übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, wie sich dieser DKV PKV-Tarif für Ihre persönliche Situation optimieren lässt.
Basismerkmale
ET2: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
ET2: 120,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
ET2: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
ET2: Offener Hilfsmittelkatalog: große Hilfsmittel einmal in 3 Jahren; soweit möglich Leihe.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel (Bandagen, Strümpfe, Einlagen).
ET2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ET2: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
ET2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
ET2+SB2: Privatarztbehandlung.
ET2+SB2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ET2, SB2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ET2: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ET2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
ET2: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:
- 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
Das erste Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des Kalenderjahres, in dem die Versicherung beginnt.
ET2: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.




