Generali AMN100, S100, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Generali AMN100, S100, Z80 AW im Profil
Geschlossener Bisex-Tarif der Generali Deutschland Krankenversicherung AG aus der alten Welt mit einem besonderen Merkmal: ohne Selbstbehalt. Der AMN100, S100, Z80 AW kombiniert dabei umfangreiche Leistungen mit Kosteneffizienz, erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor), gewährt Chefarztbehandlung im Einbettzimmer und deckt zahnärztliche Leistungen zu 80% sowie Zahnersatz zu 50% ab. Als geschlossener Tarif nimmt die Generali keine Neukunden mehr auf, doch für bestehende Versicherte bleibt dieser Tarif eine Anlaufstelle für interne Tarifoptimierungen.
Die Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs schrumpft mit der Zeit, was längerfristig zu Beitragsanpassungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Generali kann in vielen Fällen Beiträge senken, während die bisherigen Altersrückstellungen häufig übernommen werden und die medizinische Versorgung gleichwertig oder sogar verbessert bleibt. Dies ist eine bewährte Strategie für Versicherte, die ihre Prämien optimieren möchten, ohne den Versicherer zu wechseln.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Wechseloptionen innerhalb der Generali für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert den Generali PKV-Tarif gezielt auf Einsparpotenziale.
Basismerkmale
AMN100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AMN100: 250,-DM für Gestell. Gläser, Kontaktlinsen voll.
AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.
Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.
AMN100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
S100: Privatarztbehandlung.
S100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 50% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Nicht erforderlich.



