Generali
PKV-Anbieter Generali
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Generali AMN100, S100, Z80 AW im Profil

Geschlossener Bisex-Tarif der Generali Deutschland Krankenversicherung AG aus der alten Welt mit einem besonderen Merkmal: ohne Selbstbehalt. Der AMN100, S100, Z80 AW kombiniert dabei umfangreiche Leistungen mit Kosteneffizienz, erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor), gewährt Chefarztbehandlung im Einbettzimmer und deckt zahnärztliche Leistungen zu 80% sowie Zahnersatz zu 50% ab. Als geschlossener Tarif nimmt die Generali keine Neukunden mehr auf, doch für bestehende Versicherte bleibt dieser Tarif eine Anlaufstelle für interne Tarifoptimierungen.

Die Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs schrumpft mit der Zeit, was längerfristig zu Beitragsanpassungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Generali kann in vielen Fällen Beiträge senken, während die bisherigen Altersrückstellungen häufig übernommen werden und die medizinische Versorgung gleichwertig oder sogar verbessert bleibt. Dies ist eine bewährte Strategie für Versicherte, die ihre Prämien optimieren möchten, ohne den Versicherer zu wechseln.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Wechseloptionen innerhalb der Generali für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert den Generali PKV-Tarif gezielt auf Einsparpotenziale.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AMN100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

AMN100: 250,-DM für Gestell. Gläser, Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AMN100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:

Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.

Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

AMN100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AMN100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

S100: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

S100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

S100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
80 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z80: Erstattet werden

  • 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • 50% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Summenbegrenzung

Z80: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z80: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Generali: AMN100, S100, Z80 AW versichert?
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Viele Generali-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist dieser Generali Tarif geschlossen?

Der AMN100, S100, Z80 AW gehört zu den älteren Generali-Tarifen und nimmt seit längerer Zeit keine neuen Kundinnen und Kunden mehr auf. Das hat Folgen für die Versichertengemeinschaft: Mit schrumpfender Gruppe wird die Kostenverteilung ungünstiger, die Risikostruktur verschärft sich und somit stehen Beitragserhöhungen auf der Tagesordnung. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können hingegen über einen §204 VVG-Wechsel in stabilere Tarife ausweichen und damit dem Beitragstrend zuwiderwirken.

Ältere, geschlossene Tarife finden sich oft nicht mehr in den aktuellen Tarifbroschüren oder auf der Webseite der Versicherer. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt aber über einen umfassenden Überblick auch solcher Bestands- und Nischentarife und kann gezielt prüfen, welche günstigeren oder leistungsstärkeren Alternativen innerhalb der Generali für Sie erreichbar sind.

Tarifwechsel innerhalb der Generali: Chancen für Versicherte

Ein Wechsel nach §204 VVG bleibt eine Option für alle Bestandsversicherten der Generali. Dabei gelten diese Grundsätze: Sie wechseln in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers, häufig können Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden, und in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder diese fällt kürzer aus. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre Tarifwechselmöglichkeiten systematisch und zeigt auf, wo Einsparungen oder Verbesserungen möglich sind. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AMN100, S100, Z80 AW: Handlungsspielraum nutzen

Der geschlossene Status dieses Generali-Tarifs macht ihn besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt dazu, dass die Kostenlast auf weniger Schultern verteilt wird, während gleichzeitig die Altersstruktur ungünstiger wird. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und sinkende Kapitalerträge aus den Rückstellungen - ein typisches Szenario für Bestandstarife, die keine neuen Mitglieder aufnehmen.

Die gute Nachricht: Ein §204 VVG-Wechsel zu einem offeneren oder stabiler gemanagten Generali-Tarif ist häufig mit stabilerem Beitragsverlauf verbunden und kann zusätzlich zur unmittelbaren Prämienersparnis beitragen. Der Überblick über verfügbare Alternativen und deren Beitragsentwicklung ist entscheidend. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die langfristige Entwicklung dieses Tarifs gegenüber anderen Generali-Tarifen zu vergleichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Generali AMN100, S100, Z80 AW

Der Tarif kombiniert ein hochwertiges Leistungsspektrum mit kosteneffizienter Abrechnung. Ambulante Behandlung wird bis zu den GOÄ-Höchstsätzen erstattet (3,5-fach ärztliche Leistungen, 2,5-fach technische, 1,3-fach Laborleistungen). Im stationären Bereich garantiert Ihnen der S100-Baustein Chefarztbehandlung im Einbettzimmer. Die zahnärztliche Komponente Z80 deckt 80% der Zahnbehandlung und Prophylaxe sowie 50% des Zahnersatzes ohne jährliche Summenbegrenzung ab. Zusätzlich sind 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 250 DM für Gestelle sowie alternative Medizin und Vorsorgeuntersuchungen enthalten.
Der Tarif ist geschlossen. Das heißt, die Generali nimmt über diesen Tarif keine neuen Kundinnen und Kunden mehr auf. Die Risikogemeinschaft ist damit auf einen festen Bestand begrenzt und wird mit der Zeit kleiner. Dies führt typischerweise zu ungünstigeren Beitragsentwicklungen, da die Kostenlasten auf weniger Versicherte verteilt werden. Für bestehende Versicherte der Generali bleibt der Tarif jedoch über einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) erreichbar, sofern ein Wechsel angestrebt wird.
Der Generali AMN100, S100, Z80 AW hat keinen Selbstbehalt - 0 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein großes Plus dieses Tarifs: Jede ambulante und stationäre Leistung wird direkt ohne eigene Kostenbeteiligung erstattet. Diese Besonderheit ist bei Tarifen aus der alten Welt nicht selbstverständlich und positioniert den AMN100, S100, Z80 AW als Premium-Angebot für Versicherte, die volle Kostendeckung ohne Wartefristen wünschen.
Ja, ein Wechsel innerhalb der Generali nach §204 VVG ist möglich. Da dieser Tarif geschlossen und relativ alt ist, gibt es häufig jüngere oder offene Alternativen mit stabilerer Beitragsentwicklung. Ihre Altersrückstellungen können in vielen Fällen teilweise oder vollständig in den neuen Tarif mitgenommen werden, und oft wird eine neue Gesundheitsprüfung nicht erforderlich oder ist zumindest reduziert. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Wechseloptionen für Sie sinnvoll sind. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie die Altersrückstellungen übernommen werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie älter werden oder bereits Ihr Alter 50+ überschritten haben, können neue Altersrückstellungen einen großen Kostenfaktor darstellen. Gleichzeitig ist dieser Tarif wegen seines geschlossenen Status Beitragserhöhungen ausgesetzt, die sich schneller oder häufiger wiederholen als bei offenen Tarifen. Ein Wechsel zu einem stabileren Generali-Tarif mit besserer Altersstruktur kann Ihnen mittelfristig sparen helfen - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft diese Rechnung konkret für Ihr Alter, Ihren Gesundheitszustand und Ihre favorisierten Leistungsoptionen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert