Generali AMN100, S100, ZN100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Generali AMN100, S100, ZN100 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif Generali AMN100, S100, ZN100 AW aus der alten Welt bietet eine vollständige Versicherung ohne Selbstbehalt. Versicherte profitieren von GOÄ Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen, stationärer Privatarztbehandlung mit Chefarztrecht im Einbettzimmer, 100% Zahnbehandlung und 75% Zahnersatz sowie 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Das Leistungsspektrum ist großzügig und umfasst auch Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen.
Als geschlossener Tarif ist dieser Bestand für Neukunden nicht mehr zugänglich, weshalb die Risikogemeinschaft allmählich schrumpft und sich die Beitragsentwicklung verschärft hat. Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG eine interessante Möglichkeit: In vielen Fällen können gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Prämien erreicht werden, insbesondere wenn modernere Tarife der Generali attraktivere Beitragsentwicklungen bieten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet, ob ein Tarifwechsel für Ihren Generali PKV-Tarif sinnvoll ist.
Basismerkmale
AMN100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AMN100: 250,-DM für Gestell. Gläser, Kontaktlinsen voll.
AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.
Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.
AMN100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
S100: Privatarztbehandlung.
S100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZN100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZN100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung
- 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
ZN100: Im 1. Versicherungsjahr ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 3.000,-DM begrenzt, im 2. auf 6.000,-DM und im 3. auf 9.000,-DM.
ZN100: Ab 5.000,-DM erforderlich. Sonst nur 45% Erstattung des übersteigenden Betrags.



