Generali AMN100, S200, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Generali AMN100, S200, Z80 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AMN100, S200, Z80 AW der Generali richtet sich an Bestandsversicherte, die ohne Selbstbehalt und mit umfassenden Leistungen der alten Welt versichert sein möchten. Mit null Euro Selbstbehalt pro Versicherungsjahr entfällt eine Kostenbremse, die sonst viele Versicherte tragen müssen. Ambulant und stationär erstattet Generali bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Laborleistungen). Die Zahnversicherung deckt Zahnbehandlung zu 80 Prozent, Zahnersatz und Kieferorthopädie mit 50 Prozent ab, ohne jährliche Summenbegrenzung.
Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Generali kann für Bestandsversicherte eine Möglichkeit sein, die Prämienentwicklung zu optimieren. In vielen Fällen lassen sich Altersrückstellungen auf einen Zieltarif übertragen und Gesundheitsprüfungen entfallen oder fallen deutlich milder aus, was einen kostengünstigen Wechsel zu gleichwertigen oder besseren Leistungen ermöglicht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, prüft, ob und wie ein Wechsel innerhalb der Generali PKV-Tarife für Ihre Situation passt.
Basismerkmale
AMN100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AMN100: 250,-DM für Gestell. Gläser, Kontaktlinsen voll.
AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.
Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.
AMN100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
S200: Privatarztbehandlung.
S200: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S200: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 50% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Nicht erforderlich.



