Generali
PKV-Anbieter Generali
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Generali AMN100, S200, Z90 AW im Detail

Generali Deutschland Krankenversicherung AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif AMN100, S200, Z90 AW eine Kombination von Ausstattungen der Alten Welt, die in zeitgenössischen Bestandstarifangeboten selten zu finden ist. Ohne Selbstbehalt erstattet Generali ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach), zahnärztliche Behandlung zu 90% und Zahnersatz zu 75%, stationär im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung, sowie bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr.

Als geschlossener Tarif ist dieser Plan nicht mehr für externe Neukunden verfügbar. Doch für Versicherte desselben Anbieters eröffnet sich gemäß §204 VVG die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels, häufig mit optimierten Beitragsperspektiven und erhaltenen oder erweiterten Leistungen. Ältere Bestandstarife schrumpfen in ihrer Versichertengemeinschaft und erleben Beitragsdynamiken, die strategische Tarifoptimierung belohnend machen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt individuelle Wechseloptionen für diesen Generali PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AMN100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

AMN100: 250,-DM für Gestell. Gläser, Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AMN100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:

Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.

Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

AMN100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AMN100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

S200: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

S200: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

S200: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z90: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z90: Erstattet werden

  • 90% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Summenbegrenzung

Z90: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z90: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Generali: AMN100, S200, Z90 AW versichert?
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Viele Generali-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Folgen für Versicherte der Generali

Der AMN100, S200, Z90 AW ist seit längerer Zeit nicht mehr für Neuanmeldungen verfügbar, doch Bestandsversicherte der Generali können innerhalb ihrer Versicherungsgesellschaft in neuere Tarife wechseln. Ein geschlossener Status bedeutet, dass die Risikogemeinschaft nicht wächst, sondern kontinuierlich schrumpft; dies führt mittelfristig zu Beitragssteigerungen, da die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden.

Für bestehende Kunden bei der Generali ist dies oft ein Anlass, die Möglichkeiten eines §204 VVG Tarifwechsels zu prüfen. Ältere Tarife dieser Alte-Welt-Kategorie sind nicht mehr öffentlich bewährt, aber unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über das nötige Detailwissen, um auch geschlossene Bestände zu durchleuchten und sinnvolle Wechseloptionen zu identifizieren, die zur persönlichen Situation passen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen bei Generali

Ein Tarifwechsel im gleichen Versicherungsunternehmen ist rechtlich verankert und für viele Versicherte mit erheblichen Ersparnissen verbunden. In vielen Fällen können Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder sie wird deutlich verkürzt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert dazu Ihre Versicherungssituation und zeigt auf, wie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse konkrete Handlungspfade eröffnet. Nutzen Sie die Gelegenheit: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im AMN100, S200, Z90 AW abfedern

Geschlossene Bestandstarife mit null Selbstbehalt und Premium-Leistungen wie dieser erleben strukturelle Kostendynamiken, die regelmäßig zu Beitragsanpassungen führen. Die sich verkleinernde Versichertengemeinschaft des geschlossenen Tarifs ist ein wesentlicher Treiber, hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und die Alterung des Bestands, die die Schadensquote drückt.

Hier bietet sich ein §204 VVG Tarifwechsel als proaktive Lösung an: Häufig können Sie durch den Wechsel in einen jüngeren, offenen Generali-Tarif Ihre Prämie senken und dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bewahren. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die Trend-Dynamik nachzuvollziehen, und lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse einen persönlichen Maßnahmenplan erstellen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Generali AMN100, S200, Z90 AW

Der Tarif bietet ambulant bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) ohne Selbstbehalt. Zahnbehandlung wird zu 90%, Zahnersatz zu 75% erstattet. Psychotherapie ist mit maximal 30 Sitzungen pro Kalenderjahr versichert, Sehhilfen bis 250 DM für Gestell und unbegrenzte Gläser, stationär im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung, alternative Heilmethoden bis zum Schulmedizin-Betrag und Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden auf. Für bestehende Generali-Versicherte ist das kein Hindernis: §204 VVG ermöglicht einen Wechsel zu anderen Generali-Tarifen. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft jedoch kontinuierlich, was langfristig zu höheren Beitragssteigerungen führt als in offenen Tarifen, da die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro pro Versicherungsjahr. Das bedeutet, Sie zahlen keinen jährlichen Eigenanteil; Leistungen werden nach den Höchstsatzregelungen direkt erstattet. Diese Selbstbehalt-Freiheit ist ein prägendes Merkmal dieses Premium-Tarifs aus der Alten Welt und trägt zu seinem attraktiven Leistungsprofil bei.
Ja, gemäß §204 VVG können Sie als Generali-Versicherter in einen anderen Generali-Tarif wechseln. Ein Wechsel kann häufig zu niedrigeren Prämien führen und in vielen Fällen bleiben Ihre Altersrückstellungen erhalten. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich oder wird deutlich reduziert. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt das für Ihre individuelle Situation.
Das hängt vom Alter, Gesundheitszustand, Ihrer Risikoaffinität und den verfügbaren Alternativen ab. Der geschlossene Status und die schrumpfende Versichertengemeinschaft führen zu Beitragserhöhungen, die einen Wechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif lukrativ machen. Doch ob gleichwertige Leistungen im neuen Tarif zur Verfügung stehen und ob die Altersrückstellungen mitwandern, prüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in der persönlichen Analyse. Sein Urteil basiert auf den Feinheiten Ihres individuellen Versicherungsfalls.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert