Generali AMN100, S200, Z90 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Generali AMN100, S200, Z90 AW im Detail
Generali Deutschland Krankenversicherung AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif AMN100, S200, Z90 AW eine Kombination von Ausstattungen der Alten Welt, die in zeitgenössischen Bestandstarifangeboten selten zu finden ist. Ohne Selbstbehalt erstattet Generali ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach), zahnärztliche Behandlung zu 90% und Zahnersatz zu 75%, stationär im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung, sowie bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr.
Als geschlossener Tarif ist dieser Plan nicht mehr für externe Neukunden verfügbar. Doch für Versicherte desselben Anbieters eröffnet sich gemäß §204 VVG die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels, häufig mit optimierten Beitragsperspektiven und erhaltenen oder erweiterten Leistungen. Ältere Bestandstarife schrumpfen in ihrer Versichertengemeinschaft und erleben Beitragsdynamiken, die strategische Tarifoptimierung belohnend machen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt individuelle Wechseloptionen für diesen Generali PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
AMN100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AMN100: 250,-DM für Gestell. Gläser, Kontaktlinsen voll.
AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.
Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.
AMN100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
S200: Privatarztbehandlung.
S200: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S200: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z90: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z90: Erstattet werden
- 90% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z90: Keine Summenbegrenzung.
Z90: Nicht erforderlich.



