Generali
PKV-Anbieter Generali
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Tarifprofil: Generali AMN100, S200, ZN100 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AMN100, S200, ZN100 AW der Generali kombiniert umfangreiche Ambulanzleistungen mit stationärer Privatarztbehandlung und hochwertiger Zahnversorgung ohne Selbstbehalt. Die Ambulanzkomponente AMN100 erstattet bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-faches für ärztliche, 2,5-faches für technische, 1,3-faches für Laborleistungen), die Stationärkomponente S200 bietet Privatarztbehandlung ebenfalls nach Höchstsätzen, und die Dentalkomponente ZN100 deckt 100% Zahnbehandlung sowie 75% Zahnersatz ab.

Als geschlossener Bestandstarif der älteren Welt ist dieser Tarif für externe Neukunden nicht zugänglich, unterliegt aber den Möglichkeiten des internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Bestehende Generali-Versicherte können von günstiger positionierten Tarifen profitieren, insofern diese vergleichbare oder bessere Leistungen bieten. Die Prämiendynamik in älteren, geschlossenen Tarifen wird durch die schrumpfende Versichertengemeinde und die demografische Alterung geprägt; ein Wechsel kann in vielen Fällen die Beitragsentwicklung verbessern.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den Generali PKV-Tarif detailliert auf Ihre individuelle Situation hin.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AMN100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

AMN100: 250,-DM für Gestell. Gläser, Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AMN100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:

Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.

Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

AMN100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AMN100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

S200: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

S200: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

S200: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZN100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

ZN100: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung
  • 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Summenbegrenzung

ZN100: Im 1. Versicherungsjahr ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 3.000,-DM begrenzt, im 2. auf 6.000,-DM und im 3. auf 9.000,-DM.

Zahn Heil- & Kostenplan

ZN100: Ab 5.000,-DM erforderlich. Sonst nur 45% Erstattung des übersteigenden Betrags.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Generali: AMN100, S200, ZN100 AW versichert?
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Viele Generali-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif in der älteren Welt - Was das für Versicherte bedeutet

Der AMN100, S200, ZN100 AW gehört zu Generalis älterer Tarifgeneration und ist für neue externe Kunden nicht mehr zugänglich. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinde nicht durch Neuzutritte wächst, sondern durch natürliche Fluktuation und Tarifwechsel schrumpft. Diese Dynamik führt typischerweise zu einer Belastung des Prämiengefüges, da sich die Kostenrisiken auf eine sinkende Personenanzahl verteilen. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können dennoch in solche Tarife wechseln, sofern ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG gewünscht ist.

Geschlossene Alte-Welt-Tarife werden von vielen Versicherern nicht mehr aktiv vermarktet, sondern nur noch für Bestandsversicherte verwaltet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Tarife und kann prüfen, ob ein Wechsel in einen neueren, offenen Tarif Ihrer bisherigen Versicherung in vielen Fällen zu besseren Beitragsperspektiven führt, ohne dass Sie Ihre bewährte Versorgung aufgeben müssen.

Tarifwechsel innerhalb Generali - Ihre Chancen beim §204 VVG Wechsel

Der Tarifwechsel nach §204 VVG ist eine Möglichkeit für Bestandsversicherte, zu einem anderen Tarif des gleichen Versicherers zu wechseln. In vielen Fällen werden Ihre bisherigen Altersrückstellungen auf den neuen Tarif angerechnet, sofern dieser dies vorsieht. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie umfangreich die Übernahme der Altersrückstellungen ausfällt, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Dabei werden auch verfügbare Alternativtarife bei Generali geprüft, um Ihr optimales Profil zu finden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt genau diese Fragen auf: Welcher Tarif passt besser zu Ihrer Lebenssituation, und wie gestaltet sich der Wechsel rechtlich sowie finanziell. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Klarheit und zeigt konkrete Wechseloptionen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif - Gründe und Auswege

Geschlossene Tarife der älteren Welt wie AMN100, S200, ZN100 AW sind aufgrund ihrer schrumpfenden Versichertengemeinde tendenziell anfälliger für Beitragserhöhungen. Mit sinkender Risikogemeinde müssen die gestiegenen Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden, wodurch die Beiträge unter Druck geraten. Die medizinischen Kostensteigerungen und technologischen Fortschritte im Gesundheitswesen wirken hinzu. Dieser Effekt ist typischerweise stärker ausgeprägt als bei neueren, offenen Tarifen mit wachsendem oder stabilem Bestand.

Ein interner Tarifwechsel bei Generali nach §204 VVG kann hier Abhilfe schaffen. Neue oder modernisierte Tarife profitieren oft von besserer Kostenentwicklung und stabilerer Prämientrajektorie. Häufig sind gleichwertige oder bessere Leistungen zu moderateren Beiträgen verfügbar. Den aktuellen Trend der Beitragserhöhungen bei Generali können Sie anhand des Beitragserhöhungs-Charts nachvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen und deren finanzielle Auswirkung auf Ihren persönlichen Versicherungsschutz. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Generali AMN100, S200, ZN100 AW

Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen ohne Selbstbehalt: Ambulant erstattet AMN100 bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und bis 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie ist mit maximal 30 Sitzungen pro Kalenderjahr enthalten, Sehhilfen werden mit 250 DM für Gestell gefördert, Gläser und Kontaktlinsen vollständig. Zahnbehandlung ist mit 100% gedeckt, Zahnersatz und KFO mit 75%. Stationär bietet S200 Privatarztbehandlung nach gleichen Höchstsätzen, im Zweibettzimmer. Hilfsmittel werden zu 100% aus einem geschlossenen Katalog erstattet.
Der Tarif ist geschlossen und gehört zu Generalis älterer Tarifgeneration. Das bedeutet, er nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf. Für Bestandsversicherte der Generali ist ein interner Wechsel nach §204 VVG möglich. Die schrumpfende Versichertengemeinde in geschlossenen Tarifen führt typischerweise zu höheren Beitragssteigerungen, da sich Kostenrisiken auf weniger Schultern verteilen.
Der Tarif weist keinen Selbstbehalt auf (0 Euro). Das bedeutet, Sie zahlen keinen Eigenanteil bei ambulanten, stationären oder zahnmedizinischen Leistungen - Ihre Generali übernimmt die Kosten nach den vereinbarten Sätzen direkt. Diese volle Kostenübernahme ist ein Premium-Merkmal und positioniert den Tarif im oberen Versorgungssegment.
Ja, als Bestandsversicherter der Generali haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen Generali-Tarif. In vielen Fällen können dabei Ihre bisherigen Altersrückstellungen angerechnet werden, und häufig stehen Tarife mit besserer Beitragsentwicklung zur Verfügung. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen vollständig übernommen werden können, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkreten Möglichkeiten.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Der Tarif bietet hohe Leistungen ohne Selbstbehalt, ist aber als geschlossener älterer Tarif mit strukturell höherer Beitragsbelastung konfrontiert. Wenn Ihre Prämien regelmäßig steigen oder wenn Sie neuere Tarife der Generali mit besseren Kostenperspektiven entdecken möchten, lohnt sich eine Prüfung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet anhand Ihrer Vorerkrankungen, Ihres Alters und Ihrer individuellen Leistungsbedürfnisse, ob ein Tarifwechsel wirtschaftlich sinnvoll ist und ob verfügbare Alternativtarife ähnlich hochwertig sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert