Generali
PKV-Anbieter Generali
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Generali AMN100, S300, Z80 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der Generali AMN100, S300, Z80 AW kombiniert umfangreiche Leistungen ohne Selbstbehalt: Ambulante Behandlungen werden bis zu den GOÄ Höchstsätzen (3,5-fach ärztliche Leistungen, 2,5-fach technische Leistungen, 1,3-fach Laborleistungen) erstattet. In der stationären Versorgung profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung im Mehrbettzimmer mit denselben GOÄ-Limits. Die Zahnversicherung bietet 80 Prozent für Zahnbehandlung und Prophylaxe, 50 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie ohne Jahresobergrenzen.

Als geschlossener Bestandstarif der älteren Versichertenwelt nimmt der AMN100, S300, Z80 AW keine neuen Kunden von außen auf. Seine schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu einer beschleunigten Beitragsdynamik, die aktuelle und zukünftige Versicherte spürbar trifft. Allerdings haben Bestandskunden der Generali die Möglichkeit, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen günstigeren Tarif zu wechseln - in vielen Fällen unter Mitnahme der Altersrückstellungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel zu einem Generali PKV-Tarif mit besseren Beitragsperspektiven für Sie sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AMN100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

AMN100: 250,-DM für Gestell. Gläser, Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AMN100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:

Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.

Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

AMN100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AMN100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

S300: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

S300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

S300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
80 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z80: Erstattet werden

  • 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • 50% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Summenbegrenzung

Z80: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z80: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Generali: AMN100, S300, Z80 AW versichert?
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Viele Generali-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der Generali?

Ein geschlossener Tarif nimmt grundsätzlich keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das hat Folgen: Die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, das Durchschnittsalter steigt, und die Beitragslast auf das verbleibende Kollektiv wächst. Für den AMN100, S300, Z80 AW bedeutet das über die Jahre hinweg überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Bestehende Versicherte der Generali profitieren jedoch vom Wechselrecht nach §204 VVG und können in offenere oder jüngere Tarife derselben Versicherung ausweichen.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von Generali oft nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über auch ältere geschlossene Tarife und kann gezielt empfehlen, welche Alternativen bei Generali für Ihre individuelle Situation passen - häufig mit deutlich moderater werdenden Beitragsperspektiven.

Tarifwechsel nach §204 VVG: So optimieren Sie Ihren Schutz

Das Wechselrecht nach §204 VVG erlaubt einen internen Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherung - also bleiben Sie bei Generali, wechseln aber in einen besseren oder günstigeren Tarif. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden, und es ist oft keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und zeigt konkrete Wechseloptionen bei Generali auf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie Klarheit über Ihr Sparpotenzial und die beste Wahl für Ihre Versorgung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AMN100, S300, Z80 AW: Ihr Handlungsspielraum

Geschlossene Tarife der älteren Versichertenwelt wie der AMN100, S300, Z80 AW sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Der Grund liegt nicht nur in medizinischen Kostensteigerungen, sondern vor allem in der schrumpfenden und überalternden Risikogemeinschaft. Die verbleibenden Versicherten tragen eine steigende Last, was sich Jahr für Jahr in deutlicheren Prämiensprüngen widerspiegelt.

Ein Tarifwechsel zu einem jüngeren oder offenen Tarif bei Generali kann hier Abhilfe schaffen. In vielen Fällen lassen sich dabei Leistungen halten oder sogar verbessern, während die Beitragsentwicklung deutlich stabiler ausfällt. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart des Versicherers und vergleichen Sie die Dynamik mit modernen Tarifen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine maßgeschneiderte Empfehlung für Ihren Weg aus der Beitragsspirale. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Generali AMN100, S300, Z80 AW

Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen ohne Selbstbehalt. Ambulant werden ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach erstattet. Sehhilfen sind mit 250 DM für das Gestell abgedeckt, Gläser und Kontaktlinsen vollständig. Psychotherapie wird mit maximal 30 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet. Stationär erfolgt die Versorgung als Privatarzt im Mehrbettzimmer mit gleichen GOÄ-Sätzen. Zahnbehandlung und Prophylaxe werden zu 80 Prozent, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 50 Prozent erstattet - ohne Jahresobergrenzen.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf. Das bedeutet für die verbleibenden Versicherten: Das Kollektiv schrumpft kontinuierlich, die Altersstruktur verschärft sich, und die Beitragslast steigt überproportional. Für Bestandskunden der Generali entstehen dadurch überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Das Positive: Bestehende Versicherte haben das Recht, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in bessere Tarife auszuweichen.
Der Selbstbehalt ist null Euro. Das bedeutet, Sie zahlen keine Eigenbeteiligung pro Versicherungsfall oder pro Kalenderjahr - weder in der ambulanten noch in der stationären Versorgung oder beim Zahnarzt. Das ist ein großer Vorteil, gerade bei chronischen Erkrankungen oder häufigen Arztbesuchen, aber es erklärt auch die tendenziell höhere Prämie des Tarifs im Vergleich zu Tarifen mit Selbstbehalt.
Ja, als Bestandskunde der Generali haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Sie bleiben bei Generali, wechseln aber in einen anderen, oft günstigeren Tarif. In vielen Fällen können Ihre bisherigen Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden, und es ist häufig keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Die genaue Situation hängt von dem gewählten Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger prüfen.
Für viele Versicherte im AMN100, S300, Z80 AW kann ein Tarifwechsel sinnvoll sein. Insbesondere wenn Sie die zunehmenden Beitragserhöhungen des geschlossenen Tarifs spüren, lohnt sich ein Blick auf modernere oder offenere Tarife bei Generali. Allerdings hängt die Entscheidung von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, Ihrem aktuellen Selbstbehalt und Ihren Leistungsansprüchen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt diese Faktoren im Einzelnen und empfiehlt die beste Lösung für Ihre persönliche Situation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert