Generali AMN100, S300, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Generali AMN100, S300, Z80 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif der Generali AMN100, S300, Z80 AW kombiniert umfangreiche Leistungen ohne Selbstbehalt: Ambulante Behandlungen werden bis zu den GOÄ Höchstsätzen (3,5-fach ärztliche Leistungen, 2,5-fach technische Leistungen, 1,3-fach Laborleistungen) erstattet. In der stationären Versorgung profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung im Mehrbettzimmer mit denselben GOÄ-Limits. Die Zahnversicherung bietet 80 Prozent für Zahnbehandlung und Prophylaxe, 50 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie ohne Jahresobergrenzen.
Als geschlossener Bestandstarif der älteren Versichertenwelt nimmt der AMN100, S300, Z80 AW keine neuen Kunden von außen auf. Seine schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu einer beschleunigten Beitragsdynamik, die aktuelle und zukünftige Versicherte spürbar trifft. Allerdings haben Bestandskunden der Generali die Möglichkeit, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen günstigeren Tarif zu wechseln - in vielen Fällen unter Mitnahme der Altersrückstellungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel zu einem Generali PKV-Tarif mit besseren Beitragsperspektiven für Sie sinnvoll ist.
Basismerkmale
AMN100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AMN100: 250,-DM für Gestell. Gläser, Kontaktlinsen voll.
AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.
Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.
AMN100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
S300: Privatarztbehandlung.
S300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 50% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Nicht erforderlich.



