Generali AMN100, S300, Z90 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Generali AMN100, S300, Z90 AW im Detail
Die Generali-Tarife AMN100, S300, Z90 AW bilden einen geschlossenen Bisex-Tarif der älteren Tarifwelt, der durch zwei außergewöhnliche Merkmale besticht: ein Selbstbehalt von 0 Euro und die Erstattung ambulanter Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen). Die Zahnersatzquote von 75 Prozent ohne Jahresobergrenzen unterstreicht die Premium-Ausrichtung. Während Versicherte in Mehrbettzimmern untergebracht werden, erhalten Sie Privatarztbehandlung mit umfassendem Leistungsspektrum einschließlich Chefarzt-Option.
Geschlossene Tarife der älteren Tarifwelt wie dieser sind nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, was mit der Zeit zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft führt und damit häufig zu spürbaren Beitragserhöhungen. Gleichzeitig ermöglicht die interne Tarifwechsel-Option nach §204 VVG, dass bestehende Generali-Versicherte in optimierte Generali-Tarife wechseln können - oft mit Senkung der Prämie und häufig bei Bewahrung oder Verbesserung der Leistungen. Eine Neubewertung der Gesundheit ist in vielen Fällen nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel für Ihren Generali PKV-Tarif sinnvoll ist und welche alternativen Tarife verfügbar sind.
Basismerkmale
AMN100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AMN100: 250,-DM für Gestell. Gläser, Kontaktlinsen voll.
AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.
Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.
AMN100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
S300: Privatarztbehandlung.
S300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z90: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z90: Erstattet werden
- 90% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z90: Keine Summenbegrenzung.
Z90: Nicht erforderlich.



