Generali
PKV-Anbieter Generali
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Generali AMN100, S300, ZN100 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AMN100, S300, ZN100 der Generali Versicherung gehört zu den Premium-Tarifen aus der älteren Tarifwelt. Kennzeichnend ist ein Selbstbehalt von null Euro, die Versicherten zahlen keine Eigenanteile pro Versicherungsfall. Ambulant werden ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach), Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen mit 250 DM pro Gestell und alternative Heilmethoden bis zur Schulmedizin-Höhe erstattet. Stationär bietet die Versicherung Privatarztbehandlung mit Mehrbettzimmer-Anspruch und ebenfalls Höchstsatz-Abdeckung.

Im Zahnbereich kombiniert dieser Tarif 100% Erstattung für Zahnbehandlung mit 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Allerdings greifen hier zeitliche Leistungsgrenzen: Im ersten Versicherungsjahr ist die Erstattung für Zahnersatz und KFO auf 3.000 DM begrenzt, im zweiten auf 6.000 DM, im dritten auf 9.000 DM. Diese Staffelung hat sich bewährt für Versicherte, die ihre umfassende Zahndeckung behutsam aufbauen.

Für den geschlossenen, älteren Tarif der Generali ist eine interne Tarifoptimierung nach §204 VVG häufig ein attraktiver Weg, um von Beitragserhöhungen Abstand zu nehmen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Wechselmöglichkeiten zu modernen Generali PKV-Tarifen mit stabilerer Beitragsdynamik bestehen und ob dabei Ihre Altersrückstellungen integriert werden können.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AMN100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

AMN100: 250,-DM für Gestell. Gläser, Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AMN100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:

Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.

Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

AMN100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AMN100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

S300: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

S300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

S300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZN100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

ZN100: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung
  • 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Summenbegrenzung

ZN100: Im 1. Versicherungsjahr ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 3.000,-DM begrenzt, im 2. auf 6.000,-DM und im 3. auf 9.000,-DM.

Zahn Heil- & Kostenplan

ZN100: Ab 5.000,-DM erforderlich. Sonst nur 45% Erstattung des übersteigenden Betrags.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Generali: AMN100, S300, ZN100 AW versichert?
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Viele Generali-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist dieser Generali-Tarif geschlossen?

Der AMN100, S300, ZN100 ist seit langem aus dem Neukunden-Portfolio der Generali ausgegliedert. Geschlossene Tarife wachsen demografisch in eine ältere Risikogemeinschaft hinein; ein Versicherungskollektiv ohne Zustrom von jungen, gesunden Versicherten wird über die Jahre teurer. Beitragsanpassungen werden daher in geschlossenen Bisex-Tarifen der Alten Welt häufig deutlicher als in offen verwalteten Kollektiven. Für Bestandsversicherte bleibt aber die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG erhalten: Sie können innerhalb der Generali in einen jüngeren, moderneren Tarif mit besserer Altersstruktur umsatteln, ohne den Versicherer zu wechseln.

Geschlossene Tarife dieser Generation werden vielfach nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Bestands-Tarife. Er kann konkret beurteilen, ob ein Wechsel zu einem offenen oder modernen Tarif im Rahmen Ihrer Situation sinnvoll ist und welche Altersrückstellungen dabei übertragen werden können.

Tarifoptimierung und Wechselrechte im AMN100, S300, ZN100

Als Bestandsversicherter im AMN100, S300, ZN100 haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel bei der Generali nach §204 VVG. Das bedeutet: Sie können in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers wechseln, ohne die Versicherungsgesellschaft zu verlassen. Die Altersrückstellungen, die Sie über die Jahre aufgebaut haben, können in den meisten Fällen in den neuen Tarif übernommen werden; dies reduziert die Beitragslast im Wechseltarif deutlich. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Ziel-Tarif und dem Umfang des Leistungswechsels ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der konkrete Nutzen: Viele Versicherte erhalten durch einen Tarifwechsel gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bei reduziertem Beitrag. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und identifiziert passende Ziel-Tarife der Generali. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen transparent, welche Spielräume bestehen. Jetzt anmelden und lassen Sie Ihre Tarifoptionen prüfen.

Beitragserhöhungen im AMN100, S300, ZN100: Strategien gegen Kostensteigerung

Der AMN100, S300, ZN100 ist ein Tarif aus der Alten Welt mit null Selbstbehalt und Höchstsatz-Leistungen - dieser Premium-Standard führte historisch zu höheren Beitragsniveaus. Die schrumpfende Risikogemeinschaft (kein Neuzuzug von jungen Versicherten) verschärft die Situation: Medizinische Kostensteigerungen verteilen sich auf ein demografisch älter werdendes Kollektiv, was zu überproportionalen Beitragsanpassungen führt. Eine Beitragserhöhung bei diesem Tarif ist daher leider häufig nicht zu vermeiden, aber gestaltbar.

Die beste Strategie ist ein proaktiver Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren Generali-Tarif mit stabilerer Altersstruktur und optimiertem Leistungs-Beitrags-Verhältnis. Die Altersrückstellungen können in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden, was Ihre neue Beitragshöhe erheblich senkt. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die Kostentrends bei der Generali nachzuvollziehen. Die beste Lösung ist eine individuelle Empfehlung: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen zeigt Ihnen, welcher Wechsel-Tarif zu Ihnen passt. Jetzt anmelden und entdecken Sie Ihre Optimierungsmöglichkeiten.

Häufige Fragen zum Generali AMN100, S300, ZN100 AW

Dieser Tarif bietet null Selbstbehalt und deckt ambulant ärztliche Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen ab (ärztlich 3,5-fach, technisch 2,5-fach, Labor 1,3-fach). Psychotherapie bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr ist enthalten, ebenso Sehhilfen mit bis zu 250 DM für Gestelle und Gläser in voller Höhe. Alternative Heilmethoden werden bis zu dem Betrag erstattet, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Stationär garantiert der Tarif Privatarztbehandlung mit Mehrbettzimmer-Standard. Im Zahnbereich: 100% Zahnbehandlung, 75% Zahnersatz und Kieferorthopädie, zeitlich begrenzt auf 3.000 DM (1. Jahr), 6.000 DM (2. Jahr), 9.000 DM (3. Jahr).
Der AMN100, S300, ZN100 ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass die Generali keine neuen, externen Kunden mehr in diesen Tarif aufnimmt. Das Versichertenkollektiv altert ohne Zustrom von Neukunden, was typischerweise zu höheren Beitragsanpassungen führt. Für bestehende Versicherte wie Sie bleibt aber das Wechselrecht nach §204 VVG erhalten: Sie können intern zu einem moderneren, offenen Generali-Tarif wechseln und von einer jüngeren, stabileren Risikogemeinschaft profitieren.
Der Selbstbehalt ist null Euro. Sie zahlen keinen Eigenanteil pro Versicherungsfall. Diese Vollschutz-Struktur ist ein Merkmal von Premium-Tarifen der Alten Welt und erklärt das höhere Beitragsniveau. Der Null-Selbstbehalt gilt ambulant, stationär und im Zahnbereich gleichermaßen.
Ja, als Bestandsversicherter haben Sie das Wechselrecht nach §204 VVG innerhalb der Generali. Ein Wechsel zu einem modernen, offenen Tarif kann in vielen Fällen den Beitrag senken, da die jüngere Risikogemeinschaft stabiler ist. Ihre Altersrückstellungen werden häufig vollständig übernommen, was die Beitragssenkung verstärkt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Wenn Sie älter sind oder Vorerkrankungen haben, kann ein Wechsel schwieriger ausfallen, weil eine Gesundheitsprüfung nötig sein kann. Wenn Sie aber noch relativ jung und gesund sind, ist ein Wechsel zu einem offenen Tarif mit besserer Altersstruktur oft lohnend - sowohl wegen der möglichen Beitragssenkung als auch wegen der stabileren zukünftigen Beitragsentwicklung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt Ihre konkrete Situation und kann Ihnen sagen, welche Ziel-Tarife bei der Generali realistisch sind und wie viel Sie sparen können.

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SB: 0 € · 75% Zahn · Mehrbett
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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert