Generali
PKV-Anbieter Generali
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Generali AMN100, SV300, Z80 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif AMN100, SV300, Z80 AW der Generali richtet sich an Bestandsversicherte mit höchsten Ansprüchen. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro und vollständiger Erstattung nach GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) bietet dieser Tarif der alten Welt umfassenden ambulanten Schutz. Die zahnärztliche Versorgung umfasst 80 Prozent Zahnbehandlung und Prophylaxe sowie 50 Prozent Zahnersatz und Kieferorthopädie ohne Jahresbegrenzung, ergänzt durch bis zu 30 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr und Sehhilfen bis 250 DM.

Da dieser Tarif bereits geschlossen ist, wächst die Risikogemeinschaft nicht mehr und die Versichertenpopulation altert. Diese Entwicklung führt erfahrungsgemäß zu höheren Beitragssteigerungen als in offenen Kollektiven. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren Tarif innerhalb der Generali ist für aktuelle Versicherte eine vielversprechende Möglichkeit, die Kosten zu optimieren, ohne dass Sie den Versicherer wechseln müssen. Häufig können Altersrückstellungen erhalten bleiben und Sie erhalten gleichwertige oder teilweise sogar bessere Leistungen bei niedrigerem Beitrag.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihre optimalen Generali-PKV-Tarif-Alternativen gezielt.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AMN100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

AMN100: 250,-DM für Gestell. Gläser, Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AMN100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:

Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.

Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

AMN100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AMN100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SV300: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SV300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SV300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
80 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z80: Erstattet werden

  • 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • 50% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Summenbegrenzung

Z80: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z80: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Generali: AMN100, SV300, Z80 AW versichert?
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Viele Generali-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossene Tarife und ihre Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung

Der AMN100, SV300, Z80 AW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass Generali keine neuen, externen Kunden mehr in diesen Tarif aufnimmt. Aktuelle Versicherte der Generali können jedoch über einen §204 VVG Tarifwechsel weiterhin in solche Tarife wechseln. Eine schrumpfende Versichertengemeinschaft und die laufende Alterung führen zu Kostensteigerungen, die auf dem sinkenden Versichertenbestand lasten. Dies erklärt oft die stärkeren Beitragssteigerungen in geschlossenen Tarifen im Vergleich zu offenen Kollektiven.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern nicht mehr aktiv beworben und sind in öffentlichen Vergleichstools oft schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Alt-Tarife und erkennt schnell, ob ein Wechsel zu einem gleichwertigen oder besseren, aber günstigeren Tarif in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Tarifwechsel innerhalb der Generali: Chancen und Voraussetzungen

Der §204 VVG regelt Ihren Rechtsanspruch auf einen internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer. Dabei werden in vielen Fällen Ihre aufgebauten Altersrückstellungen mitgenommen, und häufig entfallen erneute Gesundheitsfragen. Die genaue Handhabung ist jedoch tarifspezifisch. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre persönliche Wechsel-Machbarkeit und identifiziert, welche Generali-Tarife sich für Ihre Situation eignen. Starten Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse und sehen Sie konkrete Wechseloptionen: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im Tarif der alten Welt: Strategie und Ausweg

Der AMN100, SV300, Z80 AW gehört zur alten Welt und ist geschlossen. Diese Kombination bedeutet eine besonders ungünstige Konstellation für die Beitragsentwicklung: Das Kollektiv schrumpft, die Versicherten altern, und Generali trägt verstärkt die medizinischen Kostentrends ohne Ausgleich durch Neukunden. Beitragserhöhungen in diesem Tarif folgen daher oft der Obergrenze des Marktes.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist die klassische Antwort, um die Beiträge zu senken. Häufig stehen neuere oder offene Tarife der Generali mit gleichwertigen Leistungen zu deutlich besseren Prämien zur Verfügung. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart, um die Steigerungen des AMN100, SV300, Z80 AW nachzuvollziehen und die Dringlichkeit eines Wechsels zu prüfen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse stellt Ihnen konkrete Alternativen bereit und beantwortet, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Generali AMN100, SV300, Z80 AW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für Ärzte, 2,5-fach für Technisches, 1,3-fach für Labor). Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Die zahnärztliche Versorgung umfasst 80 Prozent für Zahnbehandlung und Prophylaxe sowie 50 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie ohne Jahresbegrenzung. Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen jährlich, Sehhilfen bis 250 DM, vollständige Hilfsmittelerstattung nach Versicherer-Katalog und Naturheilverfahren bis zum Schulmedizin-Leistungswert sind enthalten. Stationär erfolgt Erstattung nach Höchstsätzen; Chefarztbehandlung ist nicht versichert.
Dieser Tarif ist geschlossen. Generali nimmt keine Neuversicherten auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft nicht mehr wächst, sondern mit den Jahren altert und schrumpft. In der Praxis führt das zu überproportional hohen Beitragssteigerungen, da die anfallenden Kosten von immer weniger und älteren Versicherten getragen werden. Der Tarif ist daher für aktuelle Generali-Versicherte ein Kandidat für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Das ist ein seltenes Merkmal in der PKV und bedeutet, dass Sie alle versicherten Leistungen ohne jährliche Eigenbeteiligung in Anspruch nehmen können. Diese volle Kostenerstattung ist ein Premium-Feature, das diesen Tarif von Standard-Tarifen unterscheidet, allerdings spiegelt sich diese Leistung auch in einem entsprechend höheren Beitrag wider.
Ja, Sie haben das Recht auf einen §204 VVG internen Tarifwechsel innerhalb der Generali. In vielen Fällen können Sie zu günstigeren Tarifen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen wechseln, und häufig werden Ihre Altersrückstellungen übernommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie vollständig die Altersrückstellungen mitwandern, lassen sich jedoch verbindlich nur durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm im Einzelfall beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkreten Optionen.
Ein Wechsel lohnt sich häufig. Der Tarif ist geschlossen und gehört zur alten Welt, was beide Faktoren zu höheren Beitragssteigerungen führt. Je älter Sie sind und je mehr Jahre Sie bereits Altersrückstellungen aufgebaut haben, desto interessanter wird ein Wechsel zu einem offenen oder neueren Generali-Tarif mit niedrigerer Grundprämie. Ihr persönliches Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und welche Leistungen Sie tatsächlich nutzen (z.B. Zahnversorgung, psychotherapeutische Begleitung) spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt auf, ob ein Wechsel konkret Ihre Beiträge senkt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert