Generali AMN100, SV300, Z90 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Generali AMN100, SV300, Z90 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AMN100, SV300, Z90 AW der Generali kombiniert eine Premium-Leistungsausstattung mit Vollschutz ohne Selbstbehalt. Mit GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen deckt dieser Alte-Welt-Tarif ambulante und stationäre Versorgung ab. Die Zahnerstattung von 75% bei Zahnersatz und 90% bei Zahnbehandlung sowie das unbegrenzte jährliche Zahnbudget unterstreichen die umfassende Dentalleistung. Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 250 DM und Naturheilverfahren runden das Leistungsprofil ab.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann gerade bei geschlossenen Tarifen sinnvoll sein, wenn die Beitragsentwicklung belastend wird. Da dieser Tarif nicht mehr für Neukunden geöffnet ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was zu Beitragsdruck führt. In vielen Fällen lässt sich durch einen Wechsel zu einem noch offenen Generali-Tarif die Prämie senken, während gleichwertige oder bessere Leistungen verfügbar sind und Altersrückstellungen häufig erhalten bleiben.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optimierungspotenziale im Generali PKV-Tarif stecken und wie ein Wechsel Ihre finanzielle Situation verbessern könnte.
Basismerkmale
AMN100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AMN100: 250,-DM für Gestell. Gläser, Kontaktlinsen voll.
AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.
Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.
AMN100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
SV300: Regel- und Belegarztleistungen.
SV300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SV300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z90: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z90: Erstattet werden
- 90% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z90: Keine Summenbegrenzung.
Z90: Nicht erforderlich.



