Generali AMN100, SV300, ZN100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Generali AMN100, SV300, ZN100 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Generali AMN100, SV300, ZN100 AW zeichnet sich durch seinen vollständigen Verzicht auf Selbstbehalt aus. Sie erhalten ambulante Leistungen bis zu den 3,5-fachen GOÄ-Sätzen, stationäre Leistungen ebenfalls bis zu den Höchstsätzen und zahnärztliche Behandlungen zu 100% erstattet. Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 75% übernommen. Die psychotherapeutischen Leistungen umfassen maximal 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, und auch alternative Heilmethoden sind bis zur Höhe der Schulmedizin-Kosten versichert.
Als geschlossener Tarif aus der alten Tarifwelt ist dieser für Neukunden nicht mehr zugänglich, doch bestehende Versicherte der Generali können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesem Tarif verbleiben oder optimierte Alternativen prüfen. Geschlossene Tarife unterliegen in der Regel einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen führt. Ein Wechsel in einen moderneren offenen Tarif kann in vielen Fällen zu stabileren Beitragssätzen und gleichwertigen oder besseren Leistungen führen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Optionen Sie im Generali PKV-Tarif haben und ob eine Optimierung Ihre Situation verbessert.
Basismerkmale
AMN100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AMN100: 250,-DM für Gestell. Gläser, Kontaktlinsen voll.
AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.
Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.
AMN100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
SV300: Regel- und Belegarztleistungen.
SV300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SV300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZN100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZN100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung
- 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
ZN100: Im 1. Versicherungsjahr ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 3.000,-DM begrenzt, im 2. auf 6.000,-DM und im 3. auf 9.000,-DM.
ZN100: Ab 5.000,-DM erforderlich. Sonst nur 45% Erstattung des übersteigenden Betrags.



