Generali
PKV-Anbieter Generali
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Generali AMN100, SV300, ZN100 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif Generali AMN100, SV300, ZN100 AW zeichnet sich durch seinen vollständigen Verzicht auf Selbstbehalt aus. Sie erhalten ambulante Leistungen bis zu den 3,5-fachen GOÄ-Sätzen, stationäre Leistungen ebenfalls bis zu den Höchstsätzen und zahnärztliche Behandlungen zu 100% erstattet. Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 75% übernommen. Die psychotherapeutischen Leistungen umfassen maximal 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, und auch alternative Heilmethoden sind bis zur Höhe der Schulmedizin-Kosten versichert.

Als geschlossener Tarif aus der alten Tarifwelt ist dieser für Neukunden nicht mehr zugänglich, doch bestehende Versicherte der Generali können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesem Tarif verbleiben oder optimierte Alternativen prüfen. Geschlossene Tarife unterliegen in der Regel einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen führt. Ein Wechsel in einen moderneren offenen Tarif kann in vielen Fällen zu stabileren Beitragssätzen und gleichwertigen oder besseren Leistungen führen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Optionen Sie im Generali PKV-Tarif haben und ob eine Optimierung Ihre Situation verbessert.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AMN100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

AMN100: 250,-DM für Gestell. Gläser, Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AMN100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:

Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.

Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

AMN100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AMN100: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AMN100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SV300: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SV300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SV300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZN100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

ZN100: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung
  • 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Summenbegrenzung

ZN100: Im 1. Versicherungsjahr ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 3.000,-DM begrenzt, im 2. auf 6.000,-DM und im 3. auf 9.000,-DM.

Zahn Heil- & Kostenplan

ZN100: Ab 5.000,-DM erforderlich. Sonst nur 45% Erstattung des übersteigenden Betrags.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Generali-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Ihre Versicherung?

Der Generali AMN100, SV300, ZN100 AW ist nicht mehr für externe Neukunden offen, doch Bestandsversicherte der Generali können unter Nutzung des §204 VVG einen internen Tarifwechsel vollziehen. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb der Generali-Familie eine Optimierung anstreben können, ohne die Versicherung zu wechseln. Mit der Zeit schrumpft die Versichertengemeinschaft solcher geschlossenen Tarife, da keine neuen Risiken hinzukommen; dieser Effekt führt zu einer Überalterung des Versichertenbestands und erhöhtem Kostendruck, der sich in stärkeren Prämienerhöhungen widerspiegelt.

Geschlossene Tarife werden seitens der Generali häufig nicht aktiv beworben und sind online oft schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Bestandstarife und kann Sie dabei beraten, ob ein Verbleib im AMN100, SV300, ZN100 AW noch optimal ist oder ein Wechsel zu einem offenen Tarif mit besseren Langzeitaussichten mehr Sinn macht.

Tarifwechsel innerhalb der Generali: Ihre Chancen nutzen

Der §204 VVG räumt Ihnen das Recht ein, innerhalb der Generali in einen anderen Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen und Gesundheitsprüfungen teilweise oder ganz entfallen. Allerdings hängt der konkrete Umfang dieser Leistungen vom individuellen Tarifwechsel ab und muss je nach Situation unterschiedlich bewertet werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger prüft Ihre persönliche Situation und zeigt auf, welche Tarifoptionen zu reduzierten Beiträgen verfügbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen hier Klarheit über die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im geschlossenen Tarif: Wechsel als Ausweg

Der Generali AMN100, SV300, ZN100 AW wird als geschlossener Tarif der alten Tarifwelt nicht mehr mit neuen, jüngeren Versicherten aufgefüllt. Dies verstärkt die demografische Alterung der Versichertengemeinschaft zusätzlich zu allgemeinen medizinischen Kostensteigerungen, was regelmäßig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Wer in den letzten Jahren merkliche Prämiensteigerungen erlebt hat, wird diese Dynamik weiter beschleunigt erleben.

Ein Tarifwechsel zu einem modernen offenen Tarif der Generali kann diesen Kostendruck deutlich senken. Häufig profitieren Sie von besserer Altersstruktur und stabileren Beitragsentwicklungen. Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die Premium-Dynamik in unserem Beitragserhöhungs-Chart, das die langfristigen Tendenzen dokumentiert. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse einen konkreten Wechselplan maßschneidern, der zu Ihrer Situation passt. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Generali AMN100, SV300, ZN100 AW

Der Tarif kombiniert umfassende ambulante und stationäre Leistungen ohne Selbstbehalt. Ambulant erhalten Sie bis zu 3,5-fache GOÄ-Sätze für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fache für technische und 1,3-fache für Laborleistungen. Psychotherapie bis 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 250 DM für Gestell und Gläser sowie Kontaktlinsen vollständig. Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 75%, Hilfsmittel zu 100% aus einem geschlossenen Katalog. Alternative Heilmethoden sind bis zur Höhe der Schulmedizin-Kosten versichert.
Der Tarif ist geschlossen. Er nimmt keine neuen, externen Versicherungsnehmer mehr auf. Das bedeutet für bestehende Versicherte: Die Versichertengemeinschaft wird älter und kleiner, was zu höheren Beitragssteigerungen führt. Allerdings können Sie als Generali-Bestandsversicherter intern in andere Tarife der Generali wechseln, um diese Kostendynamik zu vermeiden.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Sie zahlen keinen Eigenanteil pro Versicherungsjahr oder Versicherungsfall. Dies ist ein großer Vorteil, besonders wenn Sie mit häufigeren Arztbesuchen oder größeren Zahnmaßnahmen rechnen. Der Verzicht auf Selbstbehalt positioniert diesen Tarif im Premium-Segment und erklärt die entsprechende Beitragshöhe.
Ja, das §204 VVG-Recht auf internen Tarifwechsel ermöglicht Ihnen, bei der Generali in einen anderen Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig entfallen erneute Gesundheitsprüfungen teilweise oder ganz. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale auf. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Die Antwort hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihren Leistungsbedürfnissen ab. Als geschlossener alter Tarif unterliegen Sie überproportionalen Beitragserhöhungen durch die schrumpfende, alternde Versichertengemeinschaft. Wenn Ihre Prämien merklich steigen, ist ein Wechsel zu einem offenen Generali-Tarif oft lohnend. Allerdings müssen Sie prüfen, ob Sie auf den fehlenden Selbstbehalt verzichten können. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und zeigt, ob die Einsparungen die eventuellen Leistungsänderungen rechtfertigen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert