Generali AMN80, S100, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Generali AMN80, S100, Z80 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif AMN80, S100, Z80 der Generali aus der Alten Welt kombiniert umfassende ambulante und stationäre Leistungen mit hochwertiger Zahnversorgung. Mit einem Selbstbehalt von nur 130 Euro pro Jahr und Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) bietet dieser Tarif eine großzügige Basisdeckung. Die Einbettzimmer-Garantie, Chefarztbehandlung und 80% Erstattung für Zahnbehandlungen mit Kieferorthopädie komplettieren das Leistungsprofil eines etablierten Altwelt-Tarifs.
Als geschlossener Tarif wird die AMN80-Risikogemeinschaft nicht mehr um Neukunden vergrößert, was die demografische Alterung des Bestandes verschärft und tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Bestehende Versicherte der Generali können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG von diesem etablierten Tarif in modernere offene Tarife wechseln und dabei häufig Altersrückstellungen mitnehmen. Eine Gesundheitsprüfung ist dabei in vielen Fällen nicht erforderlich, wenn ein gleichwertiger Leistungsschutz erhalten bleibt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten zum Generali PKV-Tarif auf und vergleicht die verfügbaren Alternativen.
Basismerkmale
AMN80: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
AMN80: 250,-DM für Gestell. Gläser, Kontaktlinsen voll.
AMN80: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN80: Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.
Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.
AMN80: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AMN80: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
AMN80: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
S100: Privatarztbehandlung.
S100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S100: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 50% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Nicht erforderlich.




