Generali Comfort5 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Generali Comfort5 NW
Der geschlossene Bisex-Tarif Comfort5 NW der Generali bietet eine umfangreiche Versorgung mit modernen Leistungsmerkmalen. Mit einem Selbstbehalt von 2.600 Euro jährlich und der GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus richtet sich dieser Tarif der Neuen Welt an Versicherte mit gehobenen Leistungsansprüchen. Chefarztbehandlung im Einbettzimmer, Psychotherapie bis zu 30 Sitzungen pro Jahr und 80 Prozent Zahnersatz unterstreichen das Premium-Profil.
Als geschlossener Tarif ist der Comfort5 NW nicht mehr für externe Neukunden geöffnet, jedoch können bestehende Versicherte der Generali im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu erhöhtem Beitragsdruck, weshalb ein Wechsel in einen offenen Tarif für viele Versicherte attraktiv sein kann. Gleichwohl werden häufig Altersrückstellungen übernommen und in vielen Fällen auch bessere oder gleichwertige Leistungen verfügbar.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welcher Generali PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt und ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Gestell in mittlerer Preislage (z.Zt. 130,-EUR), Gläser und Kontaktlinsen.
100% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80%.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80%.
Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.
Erstattet werden folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.
Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung
durch einen Arzt für Allgemeinmedizin oder, einen Frauen-, Kinder-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt erfolgt
- 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die
Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen
wird. Internisten gehören nicht zu den o.g. Primärärzten
(Ausnahmeregelungen möglich). Wenn nachträglich die
Facharztüberweisung eingereicht wird, werden alle weiteren, ab diesem Zeitpunkt kommenden Rechnungen wieder zu 100% erstattet.
- 100% bei einer Notfallbehandlung während einer Reise (sonst ist im Ausland auch das Primärarztprinzip zu beachten).
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre. Dies sind z.B. Akupunktur, Neuraltherapie und Homöopathie.
Ambulante Leistungen
100% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80%.
Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Diagnosebeschränkung.
100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Kronen und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




