Generali CV3/1000 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Generali CV3/1000 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif CV3/1000 AW der Generali gehört zur alten Versichertenwelt und kombiniert topmoderne medizinische Versorgung mit moderaten Beitragssätzen. Mit GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und Privatarztversorgung bietet dieser Tarif eine solide Grundversorgung. Der Selbstbehalt von 511 EUR pro Jahr ist moderat positioniert und trägt zur Beitragsstabilität bei. Die Zahnversorgung mit 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz rundet das Leistungspaket ab.
Das Tarif-Alter und die geschlossene Struktur führen zu einem schrumpfenden Versichertenkollektiv, was sich auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren Tarif der Generali kann in vielen Fällen dennoch lohnend sein: Häufig sind bessere oder gleichwertige Leistungen bei niedrigeren Beiträgen verfügbar. Die genauen Chancen hängen von Ihrer individuellen Gesundheitssituation, dem Alter und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Eine Gesundheitsprüfung kann erforderlich sein, und die Übernahme bestehender Altersrückstellungen muss einzelfallweise geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft mit Ihnen die Chancen eines optimierten Tarifwechsels: unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wertet die Generali PKV-Tarife aus und findet für Ihren CV3/1000 AW eine sinnvolle Perspektive.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
256,-EUR innerhalb von 3 Jahre für Sehhilfen. Ab 8 Dioptrien 384,-EUR.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.
Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
- 80% für Kieferorthopädie bis zum vollendeten 21.Lebensjahr, die ab dem 3. Versicherungsjahr stattfindet und erfolgreich abgeschlossen wird.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.024,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.048,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 3.072,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 512,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




