Generali
PKV-Anbieter Generali
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.022 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Generali CV3/2000 AW im Detail

Der Generali CV3/2000 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der ambulante wie stationäre Leistungen nach GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) erstattet. Mit einem Selbstbehalt von 1.022 Euro pro Versicherungsjahr zahlt dieser Tarif Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 60%, psychotherapeutische Behandlung mit bis zu 20 Sitzungen pro Jahr und Privatarztbehandlung in Doppelzimmern. Sehhilfen werden mit bis zu 256 Euro pro drei Jahre bezuschusst.

Als geschlossener Tarif nimmt der CV3/2000 AW keine Neukunden mehr auf, doch bestehende Versicherte derselben Versicherungsgesellschaft können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, sofern dieser ihren Bedürfnissen entspricht. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt in der Regel zu spürbaren Beitragserhöhungen, da die Kosten auf ein kleineres Kollektiv verteilt werden. Dennoch bleibt die Risikogemeinschaft durch die bewährten Leistungsversprechen des Tarifs für Bestandsversicherte relevant.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, wie der Generali PKV-Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt und welche Optimierungspotenziale sich durch einen Tarifwechsel ergeben.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.022 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

256,-EUR innerhalb von 3 Jahre für Sehhilfen. Ab 8 Dioptrien 384,-EUR.

Psychotherapie

Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:

Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.

Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • 80% für Kieferorthopädie bis zum vollendeten 21.Lebensjahr, die ab dem 3. Versicherungsjahr stattfindet und erfolgreich abgeschlossen wird.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.024,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.048,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 3.072,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 512,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des CV3/2000 AW?

Der Generali CV3/2000 AW nimmt derzeit keine neuen Versicherten auf - diese Regelung ist typisch für ältere Tarife, die aus der Alten Welt stammen und deren Risikogemeinschaft über Jahre geschrumpft ist. Für externe Interessenten ist dieser Tarif daher nicht mehr erreichbar. Bestehende Generali-Versicherte können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in den CV3/2000 AW wechseln, falls dieser ihren Anforderungen entspricht und die Versicherungsgesellschaft zustimmt.

Geschlossene Tarife der Alten Welt sind oft nicht mehr aktiv beworben und werden selten öffentlich gelistet, doch unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse dieser Bestandstarife. Er kann prüfen, ob ein Wechsel in den CV3/2000 AW - trotz seines geschlossenen Status - zu Ihrer Situation passt und welche Leistungsvorteile oder Beiträge sich dabei für Sie ergeben.

Tarifwechsel im CV3/2000 AW: Ihre Optionen

Ein Wechsel in den Generali CV3/2000 AW ist ausschließlich als interner Tarifwechsel beim gleichen Versicherer möglich - Sie bleiben bei der Generali und wechseln nur das Tarifprodukt. Dabei werden Ihre bisherigen Altersrückstellungen in vielen Fällen auf den neuen Tarif übernommen, was einen sanften Übergang ermöglicht. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen vollständig transferiert werden, hängt vom individuellen Fall ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren Tarifwechsel und zeigt Ihnen konkret, was mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse möglich ist. Ob eine Reduktion Ihrer Beitragssätze, der Erhalt gleichwertiger Leistungen oder neue Tarif-Features - wir prüfen alle Szenarien. Nutzen Sie Jetzt anmelden um Ihre individuelle Analyse zu erhalten.

Beitragserhöhung im CV3/2000 AW - Optionen zur Anpassung

Der Generali CV3/2000 AW wird wie viele geschlossene Tarife der Alten Welt von Beitragserhöhungen getroffen. Die Gründe liegen darin, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und die Pro-Kopf-Kosten dadurch steigen, während gleichzeitig die Altersstruktur ungünstiger wird und medizinische Kosten generell anwachsen. Der Tarif kämpft mit den klassischen Herausforderungen von Altbestandstarifen.

Eine interne Anpassung nach §204 VVG zu einem besseren oder günstigeren Generali-Tarif kann die Lösung sein - oft mit gleichen oder besseren Leistungen und einer spürbar niedrigeren Prämie. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die Kostenentwicklung in der Risikogemeinschaft und hilft, die Notwendigkeit eines Wechsels nachzuvollziehen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm finden Sie die beste Alternative - Jetzt anmelden und erhalten Sie eine fundierte Wechselempfehlung.

Häufige Fragen zum Generali CV3/2000 AW

Der Tarif erstattet ambulante und stationäre Behandlung nach GOÄ-Höchstsätzen: bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische Leistungen, bis 1,3-fach für Laborleistungen. Zahnbehandlung wird zu 100% gezahlt, Zahnersatz zu 60%. Psychotherapie umfasst 20 Sitzungen pro Kalenderjahr. Sehhilfen werden mit 256 Euro alle 3 Jahre (ab 8 Dioptrien 384 Euro) bezuschusst. Privatarztbehandlung ist inklusive. Der Selbstbehalt von 1.022 Euro pro Jahr ist Voraussetzung für diese Leistungen.
Der Generali CV3/2000 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt. Das bedeutet, dass neue, externe Kunden nicht mehr in diesen Tarif aufgenommen werden. Die Versichertengemeinschaft schrumpft daher kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für Generali-Bestandsversicherte bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG jedoch möglich, falls der Versicherer zustimmt und die Bedingungen erfüllt sind.
Der Selbstbehalt beträgt 1.022 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein relativ hoher Betrag und positioniert diesen Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment. Der Selbstbehalt wird pro Versicherungsjahr fällig und reduziert die Leistungserstattung um diesen Betrag, bevor die Kostenübernahme durch die Versicherung beginnt. Eine höhere Eigenverantwortung ermöglicht oft niedrigere Beitragssätze.
Ja, ein Wechsel ist im Rahmen eines internen Tarifwechsels bei der Generali möglich. Nach §204 VVG können Sie zu einem anderen Generali-Tarif wechseln, ohne die Versicherungsgesellschaft zu verlassen. In vielen Fällen können Ihre bestehenden Altersrückstellungen mitgenommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oder wird vereinfacht durchgeführt. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle verfügbaren Optionen für Sie.
Der Tarifwechsel ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie eine Beitragserhöhung vermeiden oder reduzieren möchten und ein gleichwertiger oder besserer Tarif verfügbar ist. Der geschlossene Status des CV3/2000 AW führt typischerweise zu schleichenden Kostensteigerungen - ein Wechsel zu einem offenen oder weniger angespannten Generali-Tarif kann attraktiv sein, besonders wenn Sie jünger sind oder nur wenige Vorerkrankungen haben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt, ob und wann ein Wechsel finanzielle Ersparnis bringt oder Ihre Leistungen verbessert.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert