Generali CV3/2000 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Generali CV3/2000 AW im Detail
Der Generali CV3/2000 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der ambulante wie stationäre Leistungen nach GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) erstattet. Mit einem Selbstbehalt von 1.022 Euro pro Versicherungsjahr zahlt dieser Tarif Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 60%, psychotherapeutische Behandlung mit bis zu 20 Sitzungen pro Jahr und Privatarztbehandlung in Doppelzimmern. Sehhilfen werden mit bis zu 256 Euro pro drei Jahre bezuschusst.
Als geschlossener Tarif nimmt der CV3/2000 AW keine Neukunden mehr auf, doch bestehende Versicherte derselben Versicherungsgesellschaft können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, sofern dieser ihren Bedürfnissen entspricht. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt in der Regel zu spürbaren Beitragserhöhungen, da die Kosten auf ein kleineres Kollektiv verteilt werden. Dennoch bleibt die Risikogemeinschaft durch die bewährten Leistungsversprechen des Tarifs für Bestandsversicherte relevant.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, wie der Generali PKV-Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt und welche Optimierungspotenziale sich durch einen Tarifwechsel ergeben.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
256,-EUR innerhalb von 3 Jahre für Sehhilfen. Ab 8 Dioptrien 384,-EUR.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.
Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
- 80% für Kieferorthopädie bis zum vollendeten 21.Lebensjahr, die ab dem 3. Versicherungsjahr stattfindet und erfolgreich abgeschlossen wird.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.024,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.048,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 3.072,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 512,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




