Generali CV3A0 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Generali CV3A0 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif Generali CV3A0 AW gehört zur Alten Welt und besticht durch seine kostenfreie Inanspruchnahme: Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro zahlen Sie in der ambulanten und stationären Versorgung null Zuzahlungen. Die Leistungen umfassen GOÄ-Höchstsätze bis zur 3,5-fachen Satzgebühr für ärztliche Leistungen, Privatarztbehandlung im Krankenhaus sowie 100% Zahnbehandlung mit 75% Zahnersatzerstattung. Zwei-Bett-Zimmer im stationären Bereich und bis zu 30 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr vervollständigen das Profil eines Tarifs mit umfassender Kostenneutralität.
Als geschlossener Bestandstarif ist der CV3A0 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Für bestehende Generali-Versicherte eröffnet sich jedoch oft die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um bei Bedarf in andere Generali-Tarife zu wechseln. Das schrumpfende Versichertenkollektiv dieses älteren Tarifs führt historisch zu spürbaren Beitragserhöhungen, die einen Wechsel in einen prämiengünstiger kalkulierten Tarif häufig attraktiv machen. Altersrückstellungen können in vielen Fällen in einen Zieltarif übernommen werden, was Sparpotenzial eröffnet.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Alternativen im Generali PKV-Tarif-Spektrum, die Ihre Beitragsbelastung senken können.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
250,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für Sehhilfen.
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel (Liste des Versicherers) sind:
Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, Epithesen, Prothesen, Geh- und Stützapparate, elektronischer Kehlkopf, Hörhilfen, Kunstaugen, Blindenleitgeräte, Blindenstöcke, Spezialklingeln für Gehörlose, Therapieschuhe, orthopädische Schuhe oder Diabetikerschutzschuhe (pro Paar 75,-EUR Selbstbeteiligung, max. 1 Paar pro Kalenderjahr), Insulinpumpen, Stoma-Versorgungsartikel, Krankenfahrstühle in Standardausführung.
Erstattet werden 100% für folgende Hilfsmittel, wenn das Hilfsmittel nach vorheriger Zusage über den Versicherer bezogen wird: Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenlesegeräte, Blutzuckermessgeräte, Hörhilfen, Dialysegeräte, Krankenbetten in Standardausführung, Krankenfahrstühle, Liege- und Sitzschalen, Motor-Bewegungsschienen, Ernährungspumpen, Pulsoximeter, Rollatoren, Sauerstoffgeräte, Schlafapnoegeräte, Schmerzmittelpumpen, Überwachungsmonitore für Säuglinge, Wechseldruckmatratzen/-systeme, sonstige lebenserhaltende Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen werden ohne Altersgrenzen und Diagnosebeschränkung erstattet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Auslandsreiseschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




