Hallesche AV 1, CG 1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Hallesche AV 1, CG 1 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AV 1, CG 1 AW der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit kombiniert hochwertige ambulante und stationäre Leistungen mit Premium-Zahnersatz. Mit einer GOÄ-Erstattung über den Höchstsätzen, Einbettzimmerrecht, Privatarztbehandlung und 100% Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung positioniert sich dieser Tarif der alten Welt für Versicherte mit umfangreichen Ansprüchen. Der Selbstbehalt von 1.750 EUR pro Versicherungsjahr ist in diesem Premium-Segment typisch; Zahnersatz wird zu 80% erstattet, Zahnbehandlung vollständig.
Geschlossene Tarife wie dieser erlebten ihre Auflegung vor 2009 und nehmen seitdem keine Neuversicherten auf. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, Durchschnittsalter und Morbiditätsquote steigen, und die Beitragsdynamik verschärft sich entsprechend. Für bestehende Versicherte der Hallesche eröffnet sich jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG in einen anderen Hallesche-Tarif, der in vielen Fällen eine Prämienoptimierung ohne Leistungsverzicht ermöglicht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet diese Möglichkeit konkret für Ihre Situation. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche Hallesche-Alternativen zu besseren Konditionen verfügbar sind und ob ein Wechsel im Hallesche-PKV-Tarif-Portfolio empfehlenswert ist.
Basismerkmale
AV 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AV 1: Erstattet werden
- max. 180,-EUR für Brillengestelle
- 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
- max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.
AV 1: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AV 1: Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.
AV 1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AV 1: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AV 1: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
- Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Erstattet werden
- Grippeschutzimpfungen, Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Zeckenschutzimpfungen
- Einzel- und Mehrfachimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden; ausgenommen sind Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Angebot der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Impfstoffe im Rahmen der Erstattung für Arzneimittel (650,-EUR Selbstbeteiligung).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
AV 1+CG 1: Privatarztbehandlung.
AV 1+CG 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AV 1, CG 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
AV 1: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
AV 1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
AV 1: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.800,-EUR im 1. und 2.Kalenderjahr
- 2.600,-EUR im 3. und 4.Kalenderjahr
- 3.900,-EUR im 5. und 6.Kalenderjahr
- 5.200,-EUR im 7. und 8.Kalenderjahr
- 7.800,-EUR im 9. und 10.Kalenderjahr.
AV 1: Bei Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Bei Implantaten erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



