Hallesche AV 1, CG 1 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Hallesche AV 1, CG 1 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif der Hallesche AV 1, CG 1 NW kombiniert eine großzügige ambulante Versorgung mit hochwertigen stationären Leistungen. Mit einer Selbstbeteiligung von 1.750 Euro jährlich und GOÄ-Sätzen auch über die Höchstsätze hinaus erhalten Versicherte eine breite Leistungsabdeckung: Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, 100% Psychotherapie ohne Begrenzung der Sitzungszahl, umfangreiche Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 80%, sowie Sehhilfen bis 180 Euro für Gestelle. Der Tarif gehört zur Neuen Welt und richtet sich an etablierte Versicherte des Hallesche-Bestands.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet für Versicherte des gleichen Versicherers häufig Wege zu Beitragsentlastung und möglicherweise besseren Leistungen. Als geschlossener Tarif wird die AV 1, CG 1 NW nicht mehr für Neukunden geöffnet; die Risikogemeinschaft schrumpft tendenziell, was die Beitragsentwicklung mittelfristig unter Druck setzt. Ein rechtzeitiger Blick auf verfügbare Alternativtarife kann sich daher lohnen, um Prämiensteigerungen zu begegnen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Wechseloptionen für den Hallesche PKV-Tarif AV 1, CG 1 NW konkret sinnvoll sind.
Basismerkmale
AV 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AV 1: Erstattet werden
- max. 180,-EUR für Brillengestelle
- 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
- max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.
AV 1: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AV 1: Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.
AV 1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AV 1: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AV 1: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
- Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Erstattet werden
- Grippeschutzimpfungen, Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Zeckenschutzimpfungen
- Einzel- und Mehrfachimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden; ausgenommen sind Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Angebot der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Impfstoffe im Rahmen der Erstattung für Arzneimittel (650,-EUR Selbstbeteiligung).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
AV 1+CG 1: Privatarztbehandlung.
AV 1+CG 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AV 1, CG 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
AV 1: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
AV 1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
AV 1: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.800,-EUR im 1. und 2.Kalenderjahr
- 2.600,-EUR im 3. und 4.Kalenderjahr
- 3.900,-EUR im 5. und 6.Kalenderjahr
- 5.200,-EUR im 7. und 8.Kalenderjahr
- 7.800,-EUR im 9. und 10.Kalenderjahr.
AV 1: Bei Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Bei Implantaten erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



