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PKV-Anbieter Hallesche
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.750 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt 100%

Hallesche AV 1, CG 1 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif der Hallesche AV 1, CG 1 NW kombiniert eine großzügige ambulante Versorgung mit hochwertigen stationären Leistungen. Mit einer Selbstbeteiligung von 1.750 Euro jährlich und GOÄ-Sätzen auch über die Höchstsätze hinaus erhalten Versicherte eine breite Leistungsabdeckung: Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, 100% Psychotherapie ohne Begrenzung der Sitzungszahl, umfangreiche Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 80%, sowie Sehhilfen bis 180 Euro für Gestelle. Der Tarif gehört zur Neuen Welt und richtet sich an etablierte Versicherte des Hallesche-Bestands.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet für Versicherte des gleichen Versicherers häufig Wege zu Beitragsentlastung und möglicherweise besseren Leistungen. Als geschlossener Tarif wird die AV 1, CG 1 NW nicht mehr für Neukunden geöffnet; die Risikogemeinschaft schrumpft tendenziell, was die Beitragsentwicklung mittelfristig unter Druck setzt. Ein rechtzeitiger Blick auf verfügbare Alternativtarife kann sich daher lohnen, um Prämiensteigerungen zu begegnen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Wechseloptionen für den Hallesche PKV-Tarif AV 1, CG 1 NW konkret sinnvoll sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.750 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AV 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

AV 1: Erstattet werden

  • max. 180,-EUR für Brillengestelle
  • 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
  • max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.

Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.

Psychotherapie

AV 1: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AV 1: Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.

Ärztliche Behandlung

AV 1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AV 1: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

AV 1: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
  • Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.

Erstattet werden

  • Grippeschutzimpfungen, Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Zeckenschutzimpfungen
  • Einzel- und Mehrfachimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden; ausgenommen sind Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Angebot der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

Impfstoffe im Rahmen der Erstattung für Arzneimittel (650,-EUR Selbstbeteiligung).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

AV 1+CG 1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

AV 1+CG 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

AV 1, CG 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

AV 1: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

AV 1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

AV 1: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.800,-EUR im 1. und 2.Kalenderjahr
  • 2.600,-EUR im 3. und 4.Kalenderjahr
  • 3.900,-EUR im 5. und 6.Kalenderjahr
  • 5.200,-EUR im 7. und 8.Kalenderjahr
  • 7.800,-EUR im 9. und 10.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

AV 1: Bei Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

Bei Implantaten erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Hallesche: AV 1, CG 1 NW versichert?
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Viele Hallesche-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des AV 1, CG 1 NW?

Der Hallesche AV 1, CG 1 NW ist ein geschlossener Tarif: Neue, externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Allerdings können bestehende Hallesche-Versicherte im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln, falls sie von einem anderen Hallesche-Tarif optimieren möchten. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt dazu, dass Beitragsanpassungen eher nach oben ausfallen, insbesondere wenn die medizinischen Kosten steigen oder die Altersstruktur sich verschärft.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden von Hallesche oft nicht aktiv neu beworben oder öffentlich prominent gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Tarife und kann gezielt empfehlen, welche geschlossenen Optionen zur individuellen Situation passen und mit welchen offenen Alternativen sich ein Wechsel lohnt.

Wie optimiere ich meinen Tarif durch einen Tarifwechsel?

Als bestehender Hallesche-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft gemäß §204 VVG. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen bei einem Wechsel teilweise oder vollständig übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm unterstützt Sie mit einer kostenlosen, individuellen Analyse: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkrete Wechseloptionen beim Hallesche-Bestand und zeigt, wie Sie möglicherweise eine niedrigere Prämie bei erhaltenen oder sogar besseren Leistungen erzielen. Starten Sie noch heute die Analyse und sehen Sie Ihre persönliche Wechsel-Roadmap: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im AV 1, CG 1 NW: Was sind Ihre Optionen?

Der Hallesche AV 1, CG 1 NW als geschlossener Tarif der Neuen Welt ist anfällig für Beitragserhöhungen, weil die Risikogemeinschaft nicht mehr wächst und tendenziell älter wird. Medizinische Kostensteigerungen und sinkende Renditen aus den eingezahlten Altersrückstellungen drücken auf die Beitragskalkulation. Jedes Jahr tritt eine Neubewertung an, und bei einem schrumpfenden Kollektiv fallen die Anpassungen oft deutlicher aus als in offenen Tarifen mit stabiler Versichertenbasis.

Ein gut strukturierter Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Hallesche kann Ihre Prämie in vielen Fällen senken, ohne dass Sie auf wichtige Leistungen verzichten müssen. Schauen Sie sich die aktuellen Prämienentwicklungen im Beitragserhöhungs-Chart an - er zeigt, wie dieser Tarif sich historisch entwickelt hat. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen und ein individualisiertes Sparpotenzial: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Hallesche AV 1, CG 1 NW

Der Tarif erstattet ambulante GOÄ-Sätze auch über die Höchstsätze hinaus, Psychotherapie zu 100% ohne Sitzungslimit, Sehhilfen bis 180 Euro für Gestelle und 100% für medizinisch notwendige Kontaktlinsen. Stationär wird Privatarztbehandlung im Einbettzimmer erbracht, auch Chefarztbehandlung ist möglich. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie zu 80%. Jährliche Zahnleistungsgrenzen gestaffelt von 1.800 Euro im ersten Jahr bis zu 7.800 Euro ab dem neunten Jahr.
Der Tarif ist ein geschlossener Bestandstarif der Neuen Welt. Neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen, was bei steigenden medizinischen Kosten zu höheren Beitragszuwächsen führt als in offenen Tarifen. Allerdings können bestehende Hallesche-Versicherte über einen internen Tarifwechsel weiterhin einsteigen und somit von umfangreichen Leistungen profitieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.750 Euro. Diese Summe müssen Sie pro Versicherungsjahr selbst tragen, bevor Leistungen erstattet werden - allerdings mit einer Ausnahme: Bei Vorsorgeleistungen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen wird ein separater Selbstbehalt von 650 Euro angerechnet. Der Selbstbehalt von 1.750 Euro positioniert diesen Tarif im höheren Segment.
Ja, als Hallesche-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen Hallesche-Tarif. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Optionen. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihrer Kostenhistorie ab. Der hohe Selbstbehalt und die geschlossene Natur des Tarifs machen einen Wechsel besonders reizvoll, wenn Sie noch jünger sind oder deutlich unter dem Selbstbehalt ausgeben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert gezielt, ob günstigere Hallesche-Tarife ähnliche Leistungen anbieten und wie viel Sie potenziell sparen können. Eine persönliche Wechsel-Empfehlung erhalten Sie nur durch die individuelle Analyse.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert