Hallesche AV 1, CG 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Hallesche AV 1, CG 2 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif AV 1, CG 2 AW der Hallesche ist ein Tarif der Alten Welt, der sich durch bemerkenswerte Leistungstiefe auszeichnet: GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, unbegrenzte Psychotherapie-Sitzungen mit 100% Kostenübernahme, 80% Zahnersatz-Erstattung sowie Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer. Der Selbstbehalt von 1.750 EUR pro Versicherungsjahr positioniert diesen Tarif als Nischenlösung für Versicherte mit besonderen Leistungsansprüchen und Risikotoleranz.
Die interne Tarifwechsel-Option nach §204 VVG bietet bestehenden Hallesche-Versicherten Optimierungspotenzial, denn geschlossene Tarife der Alten Welt schrumpfen in ihrer Risikogemeinschaft und erfahren überdurchschnittliche Beitragssteigerungen. In vielen Fällen sind günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar. Wechsel innerhalb des gleichen Versicherers können häufig ohne vollständige Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme der Altersrückstellungen realisiert werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet konkret, ob ein Tarifwechsel für den Hallesche PKV-Tarif sinnvoll ist.
Basismerkmale
AV 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AV 1: Erstattet werden
- max. 180,-EUR für Brillengestelle
- 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
- max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.
AV 1: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AV 1: Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.
AV 1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AV 1: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AV 1: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
- Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Erstattet werden
- Grippeschutzimpfungen, Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Zeckenschutzimpfungen
- Einzel- und Mehrfachimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden; ausgenommen sind Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Angebot der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Impfstoffe im Rahmen der Erstattung für Arzneimittel (650,-EUR Selbstbeteiligung).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
AV 1+CG 2: Privatarztbehandlung.
AV 1+CG 2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AV 1, CG 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
AV 1: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
AV 1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
AV 1: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.800,-EUR im 1. und 2.Kalenderjahr
- 2.600,-EUR im 3. und 4.Kalenderjahr
- 3.900,-EUR im 5. und 6.Kalenderjahr
- 5.200,-EUR im 7. und 8.Kalenderjahr
- 7.800,-EUR im 9. und 10.Kalenderjahr.
AV 1: Bei Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Bei Implantaten erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



