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PKV-Anbieter Hallesche
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.750 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt 100%

Hallesche AV 1, CG 2 NW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif AV 1, CG 2 NW der Halleschen Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit richtet sich an bereits versicherte Bestandskundinnen und -kunden der Halleschen und kombiniert Premium-Leistungen mit moderaten Strukturmerkmalen: GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, unbegrenzte Psychotherapie-Sitzungen, Sehhilfen-Zuschuss bis 180 EUR pro Brillengestell, Kieferorthopädie mit 80 Prozent Deckungsquote und Privatarztbehandlung im Krankenhaus. Der Selbstbehalt von 1.750 EUR pro Versicherungsjahr positioniert den Tarif im höheren Segment.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Versicherte dieser Krankenversicherung eine Optimierungschance bieten, insbesondere wenn Beitragserhöhungen anfallen oder wenn eine Reduktion des Selbstbehalts angestrebt wird. Da der Tarif seit seiner Einführung keine Neukunden mehr aufnimmt, ist die Risikogemeinschaft auf seine bestehenden Versicherten begrenzt; dies kann mittelfristig zu beschleunigter Beitragsentwicklung führen. Häufig lässt sich durch einen Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif des gleichen Versicherers ein kostengünstiger Schutz mit vergleichbaren Leistungen erzielen, ohne dass eine vollständige erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Die genaue Bewertung, ob ein Tarifwechsel für Ihre Situation sinnvoll ist, liefert unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, die unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm für Sie durchführt und speziell für Ihren Hallesche PKV-Tarif optimale Alternativen aufzeigt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.750 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AV 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

AV 1: Erstattet werden

  • max. 180,-EUR für Brillengestelle
  • 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
  • max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.

Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.

Psychotherapie

AV 1: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AV 1: Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.

Ärztliche Behandlung

AV 1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AV 1: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

AV 1: Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
  • Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.

Erstattet werden

  • Grippeschutzimpfungen, Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Zeckenschutzimpfungen
  • Einzel- und Mehrfachimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden; ausgenommen sind Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Angebot der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

Impfstoffe im Rahmen der Erstattung für Arzneimittel (650,-EUR Selbstbeteiligung).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

AV 1+CG 2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

AV 1+CG 2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

AV 1, CG 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

AV 1: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

AV 1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

AV 1: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.800,-EUR im 1. und 2.Kalenderjahr
  • 2.600,-EUR im 3. und 4.Kalenderjahr
  • 3.900,-EUR im 5. und 6.Kalenderjahr
  • 5.200,-EUR im 7. und 8.Kalenderjahr
  • 7.800,-EUR im 9. und 10.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

AV 1: Bei Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

Bei Implantaten erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Hallesche: AV 1, CG 2 NW versichert?
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Viele Hallesche-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was ändert sich für mich als Hallesche-Versicherter bei einem geschlossenen Tarif?

Der AV 1, CG 2 NW ist ein geschlossener Bestandstarif, das heißt, die Hallesche nimmt über diesen Tarif keine neuen, von außen kommenden Kundinnen und Kunden mehr auf. Das führt dazu, dass sich die Versichertengemeinschaft nur noch aus bereits vorhandenen Mitgliedern zusammensetzt. Mit fortschreitender Zeit altert dieses Kollektiv, die Kopfquoten steigen und Beitragssprünge werden wahrscheinlicher. Für Sie persönlich bedeutet dies: Sie können als bestehende Hallesche-Versicherte immer noch einen Tarifwechsel innerhalb der Halleschen nutzen, um in einen offenen oder jüngeren Tarif zu wechseln.

Geschlossene Tarife erhalten von Versicherern häufig keine aktive Vermarktung mehr; sie verschwinden aus Listenübersichten im Internet oder werden nur noch auf Anfrage nennenswert dokumentiert. Der Überblick über solche Tarife und ihre Wechseloptionen ist daher schwierig. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassendes Wissen zu geschlossenen Tarifen und kann Ihnen konkrete Wechselempfehlungen geben, die zu Ihrer aktuellen Situation und Ihren Leistungswünschen passen.

Wie kann ich aus diesem Tarif wechseln und was muss ich beachten?

Nach §204 VVG haben Sie als Versicherte oder Versicherter der Halleschen das Recht auf einen internen Tarifwechsel zu einem anderen Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft - es ist kein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse. In vielen Fällen werden dabei bestehende Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Zieltarife der Halleschen zu Ihrem aktuellen Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Leistungsansprüchen passen. Dabei prüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm die Wechselmöglichkeiten und kalküliert die Beitragseinsparungen realistisch. Klicken Sie jetzt auf Jetzt anmelden, um einen persönlichen Wechselplan zu erhalten.

Beitragserhöhung im AV 1, CG 2 NW: Wie reagiere ich richtig?

Geschlossene Tarife mit schrumpfender Risikogemeinschaft sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Der Grund liegt in der demografischen Entwicklung: Mit jeder Beitragsflucht zu günstigeren, offenen Tarifen verstärkt sich die Alterslast im AV 1, CG 2 NW weiter, was die Kopfquoten für die verbleibenden Versicherten nach oben treibt. Gleichzeitig stellen medizinische Kostensteigerungen und die historisch niedrigeren Kapitalerträge weitere Treiber dar. Eine Erhöhung kommt daher bei einem Tarif wie diesem häufig, und sie fällt oft deutlicher aus als bei offenen Tarifen.

Die gute Nachricht: Statt die Erhöhung einfach zu akzeptieren, können Sie einen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen günstigeren Hallesche-Tarif nutzen. In vielen Fällen erhalten Sie dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen zu deutlich moderaterer Prämie. Werfen Sie zunächst einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart der Halleschen, um zu sehen, wie sich die Erhöhung einordnet. Danach lassen Sie Ihre Wechseloptionen durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem Sachverständigen prüfen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Hallesche AV 1, CG 2 NW

Der Tarif bietet GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, unbegrenzte psychotherapeutische Sitzungen zu 100%, Sehhilfen bis 180 EUR für Brillengestelle plus 100% für Gläser und Kontaktlinsen, medizinische Hilfsmittel aus dem Versicherer-Katalog sowie alle lebenserhaltenden Hilfsmittel im Leihfall oder Kauf. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie ebenfalls zu 80%. Im Krankenhaus erhalten Sie Privatarztbehandlung. Der Selbstbehalt liegt bei 1.750 EUR jährlich.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, die Hallesche akzeptiert über diesen Tarif keine Neukunden von außen mehr. Die Versichertengemeinschaft wird mit der Zeit älter, Kopfquoten steigen, und Beitragserhöhungen werden wahrscheinlicher. Bestehende Versicherte der Halleschen können aber über einen internen Tarifwechsel in andere Tarife wechseln und damit die Risiken geschlossener Tarife umgehen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.750 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein gehobenes Segment - höher als bei vielen Standard-Tarifen, dafür aber eine bewusste Wahl, um die Laufprämie zu halten. Dieser Eigenanteil gilt ambulant, stationär und zahnmedizinisch.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu anderen Hallesche-Tarifen. In den meisten Fällen können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Allerdings: Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden und kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem aktuellen Alter, Ihrem Gesundheitszustand, dem verfügbaren Angebot bei der Halleschen und der Summe, die Sie sparen könnten. Viele Versicherte in älteren, geschlossenen Tarifen mit hohem Selbstbehalt profitieren von einem Wechsel zu einem offenen Tarif mit moderaterem SB oder besserer Leistungsausstattung. Nur unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann nach einer umfassenden Analyse konkret beurteilen, ob und wie sehr sich ein Wechsel für Sie rechnet.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert