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PKV-Anbieter Hallesche
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.750 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt 100%

Hallesche AV 1 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AV 1 NW der Hallesche bietet GOÄ-Leistungen auch über die Höchstsätze hinaus und kombiniert damit eine attraktive ambulante Absicherung mit soliden zahnärztlichen Leistungen. Mit einem Selbstbehalt von 1.750 Euro jährlich und Mehrbettzimmerabsicherung positioniert sich dieser Tarif als tarifweltübergreifende Neueinführung in der Neue-Welt-Serie, richtet sich aber inzwischen primär an Bestandsversicherte des Versicherers.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Hallesche kann für bestehende Versicherte eine sinnvolle Optimierungsmöglichkeit darstellen. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft das Versichertenkollektiv, und die Beitragsdynamik wird durch älter werdende Mitglieder tendenziell verstärkt. In vielen Fällen bietet ein Wechsel zu einem offenen Tarifmodell oder mit günstigerer Selbstbeteiligung Einsparpotenziale, auch wenn die Altersrückstellungen und eine etwaige Gesundheitsprüfung im Einzelfall geprüft werden müssen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchleuchtet, welcher Hallesche PKV-Tarif optimal zu Ihrer Situation passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.750 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 180,-EUR für Brillengestelle
  • 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
  • max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.

Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.

Psychotherapie

100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
  • Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.

Erstattet werden

  • Grippeschutzimpfungen, Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Zeckenschutzimpfungen
  • Einzel- und Mehrfachimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden; ausgenommen sind Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Angebot der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

Impfstoffe im Rahmen der Erstattung für Arzneimittel (650,-EUR Selbstbeteiligung).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.800,-EUR im 1. und 2.Kalenderjahr
  • 2.600,-EUR im 3. und 4.Kalenderjahr
  • 3.900,-EUR im 5. und 6.Kalenderjahr
  • 5.200,-EUR im 7. und 8.Kalenderjahr
  • 7.800,-EUR im 9. und 10.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

Bei Implantaten erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Hallesche: AV 1 NW versichert?
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Viele Hallesche-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der AV 1 NW geschlossen?

Der geschlossene Bisex-Tarif AV 1 NW nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Das bedeutet: Nur bestehende Versicherte der Hallesche können von ihrem aktuellen Tarif in den AV 1 NW wechseln. Eine offene Neukundenakquisition findet nicht mehr statt, weshalb die Risikogemeinschaft schrumpft. Das verstärkt den demografischen Alterungsprozess und wirkt sich auf die Beitragsentwicklung aus.

Da ältere und geschlossene Tarife oft aus dem öffentlichen Fokus rücken, verfügt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestandstarife. Er kann einschätzen, ob der AV 1 NW in Ihrer Situation die beste Wahl darstellt oder ob ein Wechsel zu einem offenen oder günstigeren Hallesche-Tarif unter §204 VVG wirtschaftlich sinnvoller ist.

Tarifwechsel-Optionen im AV 1 NW nutzen

Ein Wechsel zu einem anderen Hallesche-Tarif nach §204 VVG ist für bestehende Versicherte des AV 1 NW grundsätzlich möglich. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig oder zu großen Teilen übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unser erfahrenes Team durchführen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre aktuelle Absicherung und zeigt konkrete Wechselmöglichkeiten mit ihren Sparpotentialen auf. Jetzt anmelden für eine individuelle Beratung.

Beitragserhöhung im AV 1 NW - Wechsel-Strategien

Der geschlossene Status des AV 1 NW führt dazu, dass die Versichertengruppe altert und neue Mitglieder ausbleiben. Dadurch werden Beitragserhöhungen durch demografische Effekte und steigende Gesundheitskosten oft kräftiger ausfallen als in offenen Tarifen. Auch die Neue-Welt-Kategorie kann nicht vor medizinischen Kostensteigerungen bewahren, die branchenweit Prämien unter Druck setzen.

Ein Wechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren oder offenen Hallesche-Tarif kann in vielen Fällen die Beitragslast senken. Prüfen Sie in unserem Beitragserhöhungs-Chart die historische Entwicklung und vergleichen Sie mit verfügbaren Alternativen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf: Jetzt anmelden und Ihre persönliche Tarifempfehlung erhalten.

Häufige Fragen zum Hallesche AV 1 NW

Der AV 1 NW bietet GOÄ-Leistungen über die Höchstsätze hinaus, 100% Psychotherapie ohne Begrenzung der Sitzungszahl, bis 300 Euro für Kontaktlinsen (erneuert nach 2 Jahren), 100% Zahnbehandlung einschließlich Wurzelbehandlung und Prophylaxe, 80% Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken), Kieferorthopädie zu 80% sowie umfassende Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Die zahnärztliche Leistung ist allerdings mit jährlichen Summenbegrenzungen (1.800 Euro im 1.-2. Jahr, steigend bis 7.800 Euro im 9.-10. Jahr) gekoppelt.
Der AV 1 NW ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass der Versicherer keine neuen, externen Kunden mehr aufnimmt. Die Risikogemeinschaft altert daher kontinuierlich, da nur Altersübergänge von Bestandsversicherten sowie natürliche Abgänge die Struktur verändern. Dies führt typischerweise zu stärkeren Beitragserhöhungen als in offenen Tarifen, da keine verjüngenden Neumitglieder hinzukommen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.750 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser relativ hohe Selbstbehalt zählt zu den Kostenträgern, mit denen die Hallesche die Beitragsentwicklung zu moderieren versucht. Der Selbstbehalt wird bei Vorsorgeleistungen nicht erstattet, gilt aber auf Zahnleistungen, medizinische Hilfsmittel und andere Behandlungen.
Ja, als Bestandsversicherter der Hallesche steht Ihnen ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG offen. In vielen Fällen können Sie zu einem günstigen Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt oder besserer Beitragsdynamik (z.B. offener Tarif) wechseln. Ihre Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft, aber nicht immer erforderlich. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen verlässliche Klarheit.
Ein Tarifwechsel lohnt sich besonders, wenn Sie unter den hohen Beitragserhöhungen des geschlossenen Tarifs leiden oder die Kombination hoher Selbstbehalt (1.750 Euro) und Mehrbettzimmer-Absicherung nicht optimal zu Ihrer Lebenssituation passt. Wenn Sie jünger sind, einen stabilen Gesundheitszustand haben und von der hohen GOÄ-Überhonorar-Ausstattung nicht profitieren, eröffnet ein Wechsel zu einem offenen oder Einsteigermodell oft erhebliche Sparpotenziale. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Altersgruppe, Leistungsansprüche und verfügbare Hallesche-Alternativen, um eine fundierte Empfehlung zu geben.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert