Hallesche AV 100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Hallesche AV 100 AW im Überblick
Der Hallesche AV 100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der Versicherte mit über die GOÄ-Höchstsätze hinausgehender ambulanter Erstattung, 80-prozentiger Zahnersatzdeckung und umfassenden Zusatzleistungen positioniert. Mit einem Selbstbehalt von 650 EUR im Versicherungsjahr greift dieser Tarif seine Kernklientel gezielt an: Patienten, die Wert auf erweiterte ärztliche Honorare legen und eine solide Zahnabsicherung erwarten. Die unbegrenzte stationäre Psychotherapie ohne Sitzungslimit sowie volle Kostenerstattung für Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen runden das Profil ab.
Weil der Tarif geschlossen ist, gehört er zu jenen Produkten, deren Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft. Das führt in älteren, geschlossenen Beständen häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG beim gleichen Versicherer kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen, da neuere Tarife von ausgeglicheneren Altersstrukturen profitieren und tendenziell geringere Beitragssteigerungen verzeichnen. Altersrückstellungen werden bei solchen Wechseln häufig mitgenommen, und Gesundheitsfragen entfallen oft ganz oder fallen deutlich moderater aus.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet, welche Hallesche PKV-Tarife zu Ihnen passen.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 180,-EUR für Brillengestelle
- 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
- max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
- Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Erstattet werden
- Grippeschutzimpfungen, Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Zeckenschutzimpfungen
- Einzel- und Mehrfachimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden; ausgenommen sind Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Angebot der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Impfstoffe im Rahmen der Erstattung für Arzneimittel (650,-EUR Selbstbeteiligung).
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.800,-EUR im 1. und 2.Kalenderjahr
- 2.600,-EUR im 3. und 4.Kalenderjahr
- 3.900,-EUR im 5. und 6.Kalenderjahr
- 5.200,-EUR im 7. und 8.Kalenderjahr
- 7.800,-EUR im 9. und 10.Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Bei Implantaten erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



