Hallesche AV 100, CG 1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Hallesche AV 100, CG 1 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif AV 100, CG 1 AW der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit kombiniert Behandlung über den GOÄ-Höchstsätzen mit hochwertigen Zahnleistungen und privater Chefarztbehandlung im Einbettzimmer. Mit einem Selbstbehalt von 650 EUR jährlich, unbegrenzter Psychotherapie und Sehhilfen bis 180 EUR für Brillengestelle positioniert sich dieser Tarif als Premium-Lösung für Versicherte mit hohen Leistungsansprüchen in der alten Tarifwelt.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der Hallesche gerade bei diesem geschlossenen Tarif eine Chance sein, die Beitragsentwicklung zu optimieren. Da die Risikogemeinschaft nicht mehr aufgefüllt wird, steigt die Kostenlast auf das verbleibende Kollektiv; häufig eröffnen sich Wechsel in offene oder neuere Tarife mit ähnlichen Leistungen zu niedrigeren Beiträgen. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden und Gesundheitsprüfungen entfallen ganz.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Alternativen für Ihren Hallesche PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
AV 100: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AV 100: Erstattet werden
- max. 180,-EUR für Brillengestelle
- 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
- max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.
AV 100: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AV 100: Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.
AV 100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AV 100: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AV 100: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
- Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Erstattet werden
- Grippeschutzimpfungen, Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Zeckenschutzimpfungen
- Einzel- und Mehrfachimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden; ausgenommen sind Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Angebot der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Impfstoffe im Rahmen der Erstattung für Arzneimittel (650,-EUR Selbstbeteiligung).
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
AV 100+CG 1: Privatarztbehandlung.
AV 100+CG 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AV 100, CG 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
AV 100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
AV 100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
AV 100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.800,-EUR im 1. und 2.Kalenderjahr
- 2.600,-EUR im 3. und 4.Kalenderjahr
- 3.900,-EUR im 5. und 6.Kalenderjahr
- 5.200,-EUR im 7. und 8.Kalenderjahr
- 7.800,-EUR im 9. und 10.Kalenderjahr.
AV 100: Bei Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Bei Implantaten erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



