Hallesche AV 2, CG 1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Hallesche AV 2, CG 1 AW im Überblick
Der Hallesche AV 2, CG 1 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der älteren Tarifgeneration, der jedoch auch heute noch durch seine umfassenden Leistungen besticht. Mit GOÄ-Erstattung über den Höchstsätzen hinaus, Einbettzimmer in vollstationärer Behandlung, Privatarztbehandlung und einer 80-prozentigen Zahnersatzerstattung bietet dieser Tarif ein solides Versorgungsniveau. Der Selbstbehalt von 1.150 Euro pro Versicherungsjahr und die vollständige Kostenerstattung für Psychotherapie (ohne Begrenzung der Sitzungszahl) runden das Leistungsportfolio ab.
Tarifwechsel nach §204 VVG bietet bestehenden Hallesche-Versicherten häufig ein erhebliches Optimierungspotenzial. Da dieser Tarif geschlossen ist und seine Risikogemeinschaft schrumpft, werden Beitragserhöhungen tendenziell stärker ausfallen als in offenen Tarifen. Der interne Wechsel in einen günstigeren, modernen Hallesche-Tarif ermöglicht es in vielen Fällen, Beiträge zu senken und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen beizubehalten. Die bestehenden Altersrückstellungen können in der Regel vollständig mitgenommen werden, ohne dass eine neuerliche Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, welche Wechseloptionen für Ihren Hallesche PKV-Tarif in Betracht kommen und wie Sie Ihre Prämien optimieren können.
Basismerkmale
AV 2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AV 2: Erstattet werden
- max. 180,-EUR für Brillengestelle
- 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
- max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.
AV 2: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AV 2: Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.
AV 2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AV 2: 100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
AV 2: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
- Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Erstattet werden
- Grippeschutzimpfungen, Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Zeckenschutzimpfungen
- Einzel- und Mehrfachimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden; ausgenommen sind Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Angebot der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Impfstoffe im Rahmen der Erstattung für Arzneimittel (650,-EUR Selbstbeteiligung).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
AV 2+CG 1: Privatarztbehandlung.
AV 2+CG 1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AV 2, CG 1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
AV 2: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
AV 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
AV 2: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.800,-EUR im 1. und 2.Kalenderjahr
- 2.600,-EUR im 3. und 4.Kalenderjahr
- 3.900,-EUR im 5. und 6.Kalenderjahr
- 5.200,-EUR im 7. und 8.Kalenderjahr
- 7.800,-EUR im 9. und 10.Kalenderjahr.
AV 2: Bei Zahnersatz über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.
Bei Implantaten erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



