Hallesche ZVZ 4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Hallesche ZVZ 4 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Hallesche ZVZ 4 AW ist ein Tarifmodell der Alten Welt mit ausgeprägten Leistungsstandards: Erstattung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, unbegrenzte Psychotherapie (100% ohne Sitzungszahlbegrenzung), Sehhilfen bis 180 EUR für Gestelle und 100% für Gläser sowie Naturheilverfahren im Leistungsumfang. Der Selbstbehalt liegt bei 1.400 EUR pro Versicherungsjahr. Im stationären Bereich ist die Privatarztbehandlung enthalten; die Unterbringung erfolgt im Zweibettzimmer.
Als geschlossener Tarif nimmt der ZVZ 4 AW keine Neuversicherten auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was langfristig zu einer Verschärfung der Beitragsentwicklung führt. Für bestehende Versicherte der Hallesche besteht die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um von jüngeren, offenen Tarifen mit potenziell stabileren Beitragsentwicklungen zu profitieren. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen und Leistungsstandards bewahrt oder verbessert werden.
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Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 180,-EUR für Brillengestelle
- 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
- max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
- Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Erstattet werden 100% für
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Grippeschutzimpfungen
- Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Kinderlähmung
- Zeckenschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




