Hallesche ZVZ 4 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Hallesche ZVZ 4 NW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif ZVZ 4 NW der Hallesche richtet sich an Bestandsversicherte, die eine ambitionierte GOÄ-Abdeckung suchen. Mit Leistungen auch über den GOÄ-Höchstsätzen hinaus, psychotherapeutischen Behandlungen ohne Mengenbegrenzung und modernen Vorsorgeoptionen positioniert sich dieser Neue-Welt-Tarif als Premium-Leistungsangebot. Der jährliche Selbstbehalt von 1.400 EUR adressiert bewusst Versicherte, die ihre Prämie durch eine höhere Eigenverantwortung senken möchten, ohne dabei bei Großleistungen (Krankenhausbehandlung mit Zweibettzimmer und Privatarzt) nachzugeben.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Hallesche bietet für Versicherte mit steigenden Prämien häufig attraktive Optimierungsmöglichkeiten. Für geschlossene Tarife wie den ZVZ 4 NW zeigt sich jedoch die Risikogemeinschaft stetig schrumpfend, was in der Regel zu einem beschleunigten Beitragsanstieg führt. Wer bereits in diesem Tarif versichert ist, sollte daher prüfen, ob ein interner Tarifwechsel zu einem der neueren, offenen Angebote ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, welche Hallesche PKV-Tarif-Alternativen zu Ihrem Profil passen und wie eine Optimierung aussehen könnte.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 180,-EUR für Brillengestelle
- 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
- max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
- Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Erstattet werden 100% für
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Grippeschutzimpfungen
- Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Kinderlähmung
- Zeckenschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




