Hallesche ZVZN 100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Hallesche ZVZN 100 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ZVZN 100 AW der Hallesche richtet sich an Bestandsversicherte, die vollumfängliche ambulante und stationäre Versorgung ohne Selbstbehalt suchen. Der Tarif erstattet Leistungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, deckt Psychotherapie ohne Begrenzung ab und bietet Sehhilfen bis 300 EUR für Kontaktlinsen sowie 180 EUR für Brillengestelle. Stationär wird Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung eingeräumt. Das Fehlen von Zahnleistungen macht diesen Tarif vor allem für Versicherte interessant, die eine reine Krankenversicherung ohne Dentalkomponente bevorzugen.
Als geschlossener Tarif der alten Welt profitiert der ZVZN 100 AW nicht mehr von Neukundeneinnahmen, was die Altersstruktur des Versichertenkollektivs belastet. Dies führt tendenziell zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Hallesche kann in vielen Fällen eine Gelegenheit bieten, niedrigere Beiträge und möglicherweise sogar bessere Leistungen zu erreichen. Altersrückstellungen können häufig übernommen werden, sofern die individuelle Situation und der Zielwechsel dies zulassen; eine Gesundheitsprüfung entfällt in vielen Fällen bei einem Wechsel zu einem günstigeren Tarif.
Die kostenlose PKV-Tarifanalyse unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob sich ein Wechsel aus dem Hallesche PKV-Tarif ZVZN 100 AW lohnt und welche Alternativtarife zur Verfügung stehen.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 180,-EUR für Brillengestelle
- 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
- max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
- Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Erstattet werden 100% für
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Grippeschutzimpfungen
- Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Kinderlähmung
- Zeckenschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




