Hallesche ZVZN 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Hallesche ZVZN 2 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ZVZN 2 AW der Hallesche Krankenversicherung gehört zur alten Welt und kombiniert hochwertige ambulante sowie stationäre Leistungen mit attraktiven Vergütungssätzen. Die Erstattung erfolgt über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, Psychotherapie ist ohne Sitzungsbegrenzung enthalten, und die Sehhilfen-Erstattung (bis 180 EUR Gestell, 100% Gläser) bietet deutliche Spielräume. Der jährliche Selbstbehalt von 500 EUR fällt moderat aus. Der Tarif steht für ein geschlossenes Versichertenkollektiv; externe Neuaufnahmen sind nicht möglich.
Als interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Hallesche bleibt dieser Tarif für bestehende Versicherte zugänglich und eröffnet häufig Möglichkeiten, Beitragssteigerungen durch einen Wechsel zu optimieren. Alte-Welt-Tarife mit Schließung erleben typischerweise schrumpfende Risikogemeinschaften, was den Kostendruck erhöht; ein gezielter Tarifwechsel kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, ob der Hallesche PKV-Tarif noch die richtige Wahl ist oder ein Wechsel zu besseren Bedingungen führt.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 180,-EUR für Brillengestelle
- 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
- max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
- Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Erstattet werden 100% für
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Grippeschutzimpfungen
- Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Kinderlähmung
- Zeckenschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




