Hallesche ZVZN 2 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Hallesche ZVZN 2 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ZVZN 2 NW der Hallesche richtet sich an bestehende Versicherte des Unternehmens, die von einer Neuwelt-Struktur mit erweiterten Leistungen profitieren möchten. Mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen, 100% unbegrenzter Psychotherapie, Sehhilfen bis 300 EUR, Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer und einem moderaten Selbstbehalt von 500 EUR kombiniert dieser Tarif medizinische Vollversorgung mit steuerndem Kostenelement. Der Verzicht auf Zahnleistungen reduziert die Prämie, während die umfassende Vorsorge und unbegrenzte psychotherapeutische Behandlung besonderen medizinischen Bedarf abdecken.
Bei einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Hallesche bleiben Altersrückstellungen in vielen Fällen erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt häufig. Der geschlossene Status bedeutet jedoch, dass sich die Risikogemeinschaft nicht mehr verjüngt; die Beitragsentwicklung verschärft sich tendenziell durch Alterung und medizinische Kostensteigerungen. Dennoch bietet ein Wechsel aus älteren oder unpassenden Tarifen das Potenzial für bessere Leistungen und oft moderatere Prämien im Vergleich zu Tarifoptionen der alten Welt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob der Hallesche PKV-Tarif die optimale Wahl für Ihre individuelle Situation ist und welche internen Wechseloptionen verfügbar sind.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 180,-EUR für Brillengestelle
- 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
- max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
- Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Erstattet werden 100% für
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Grippeschutzimpfungen
- Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Kinderlähmung
- Zeckenschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




