Hallesche ZVZN 4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum Hallesche ZVZN 4 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif Hallesche ZVZN 4 AW der alten Welt positioniert sich als Privatarzt-Tarif mit erweiterten GOÄ-Sätzen. Versicherte profitieren von der Erstattung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus sowohl ambulant als auch stationär, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und unbegrenzter psychotherapeutischer Behandlung ohne Sitzungsbeschränkungen. Mit einem Selbstbehalt von 1.400 Euro jährlich kombiniert dieser Tarif ein moderates Leistungsniveau mit einer klaren Kostenbeteiligung, Zahnleistungen sind nicht enthalten.
Als geschlossener Bestandstarif der älteren Generation ist der ZVZN 4 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende Hallesche-Versicherte können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesem Tarif verbleiben oder zu ihm wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinde solcher Altbestands-Tarife führt häufig zu stärkeren Beitragssteigerungen als bei offenen Kollektiven. Ein Tarifwechsel zu moderneren oder offenen Varianten kann in vielen Fällen die Beitragsentwicklung bremsen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt die Hallesche PKV-Tarif-Landschaft vollständig und findet für Sie die optimale Lösung.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 180,-EUR für Brillengestelle
- 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
- max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
- Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Erstattet werden 100% für
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Grippeschutzimpfungen
- Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Kinderlähmung
- Zeckenschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




