Hallesche ZVZN 4 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum Hallesche ZVZN 4 NW
Der Hallesche ZVZN 4 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt und richtet sich an Bestandsversicherte der Hallesche, die eine umfassende Versorgung mit Premium-Leistungen suchen. Der Tarif zeichnet sich durch GOÄ-Erstattungen über die Höchstsätze hinaus bei ambulanten und stationären Leistungen aus, kombiniert mit psychotherapeutischer Vollversorgung, erweiterten Sehhilfenzuschüssen und Naturheilverfahren-Kostenübernahme. Der Selbstbehalt von 1.400 EUR pro Versicherungsjahr bei Zweibettzimmer-Versorgung positioniert diesen Tarif im höheren SB-Segment.
Das Modell eines geschlossenen Tarifs bedeutet, dass externe Neukunden keinen Zugang haben, die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich und damit das Prämienwachstum tendenziell beschleunigt. Für Bestandsversicherte der Hallesche eröffnet sich jedoch ein wichtiger Vorteil: der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt weiterhin möglich. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu jüngeren, offenen Tarifen mit ähnlicher Leistungstiefe Beiträge senken und Altersrückstellungen erhalten. Eine individuelle Prüfung ist notwendig, da die Möglichkeit einer Gesundheitsprüfung und die Übernahme bestehender Rückstellungen vom konkreten Wechselziel abhängen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungspotenziale im Hallesche PKV-Tarif bestehen und ob sich ein Wechsel für Ihre Situation lohnt.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 180,-EUR für Brillengestelle
- 100% für Gläser und medizinisch notwendige Kontaktlinsen
- max. 300,-EUR bei nicht medizinisch notwendigen Kontaktlinsen.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,25 Dioptrien.
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Medizinische Hilfsmittel (Liste des Versicherers) (geschlossener Hilfsmittelkatalog) und alle lebenserhaltenden Hilfsmittel (Leihe oder Kauf). Versicherer bietet Unterstützung bei Auswahl und Anschaffung des Hilfsmittels über Hilfsmittelservice. Es wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350,-EUR dem Versicherer vor Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen auch nach nicht gesetzlich eingeführten Programmen und ohne Altersgrenzen
- Stationäre Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Erstattet werden 100% für
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
- Grippeschutzimpfungen
- Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Kinderlähmung
- Zeckenschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




