HanseMerkur A100, P2E, P3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A100, P2E, P3, Z100 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur A100, P2E, P3, Z100 AW kombiniert eine vollständige Leistungsgarantie ohne Selbstbehalt mit überaus großzügigen Erstattungssätzen. Ambulant erstattet er bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, stationär Privatarztbehandlung ebenfalls mit bis zu 3,5-fach GOÄ, und die Zahnversicherung leistet 100 % für Zahnbehandlung und 80 % für Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung. Psychotherapie mit bis zu 25 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen und Naturheilverfahren sind enthalten.
Als geschlossener Tarif ist dieser Bestandstarif nicht für Neukunden zugänglich, doch für bereits bei HanseMerkur Versicherte eröffnet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG häufig ein erhebliches Sparpotenzial, während die Leistungen erhalten bleiben oder sich sogar verbessern. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was besonders diesen Premium-Tarif untersuchungswürdig macht: Oft finden sich günstigere Alternativen mit gleichwertigen Leistungen im Portfolio des gleichen Versicherers.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein HanseMerkur PKV-Tarif-Wechsel für Ihre Situation lohnend ist.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+P2E: Privatarztbehandlung.
P3+P2E: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, P2E: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.



