HanseMerkur A100, P2E, P3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A100, P2E, P3, Z80 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur A100, P2E, P3, Z80 AW der HanseMerkur Krankenversicherung AG richtet sich an Bestandsversicherte ohne Selbstbehalt mit Premium-Leistungen. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach), inklusive Psychotherapie mit maximal 25 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 350 DM alle zwei Jahre und Naturheilverfahren. Stationär ist Privatarztbehandlung mit Zweibettzimmer versichert, zahnärztlich 80% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung.
Als geschlossener Tarif der Alten Welt profitiert dieser Bestandstarif von eingefrorenen Alterungsrückstellungen, hat jedoch mit schwindender Risikogemeinschaft zu rechnen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann in vielen Fällen modernere Leistungsstrukturen bieten und Beitragssteigerungen begegnen. Altersrückstellungen werden häufig mitgenommen, doch ob Gesundheitsfragen entfallen, muss im Einzelfall geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche HanseMerkur PKV-Tarif-Alternativen mit besseren Konditionen für Ihre Situation verfügbar sind.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+P2E: Privatarztbehandlung.
P3+P2E: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, P2E: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.



