HanseMerkur A100, P2E, P3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A100, P2E, P3, ZV AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A100, P2E, P3, ZV AW der HanseMerkur Krankenversicherung AG kombiniert ein prägendes Merkmal: einen Selbstbehalt von 0 Euro. Diese kostbare Besonderheit wird flankiert von großzügigen Leistungsmerkmalen für die alte Welt: ambulante Behandlung bis zur 3,5-fachen GOÄ, stationäre Privatarztbehandlung ebenfalls bis 3,5-fach GOÄ, Doppelzimmerverpflegung, 25 Psychotherapie-Sitzungen jährlich sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz bis 60% (mit Bonusoptionen bis zur Höchsterstattung von 60% bei Nachweis jährlicher Zahnvorsorge).
Dieser Tarif wird nicht mehr für externe Neukunden angeboten, doch bestehende HanseMerkur-Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diese Risikogemeinschaft eintreten. Da die Versichertengruppe schrumpft und sich die Altersstruktur verschärft, ist eine zunehmende Beitragsbelastung charakteristisch für alte Tarife dieser Generation. Ein Wechsel zu einem offenen oder besser verankerten Tarif kann in vielen Fällen Beitragsentlastung bringen, während die Altersrückstellungen in der Regel erhalten bleiben.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, geprüft durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, evaluiert, ob ein Tarifwechsel im HanseMerkur PKV-Tarif für Ihre Situation rentabel ist.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+P2E: Privatarztbehandlung.
P3+P2E: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, P2E: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



