HanseMerkur A100, P3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A100, P3, Z100 AW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der HanseMerkur ohne Selbstbehalt: Der A100, P3, Z100 AW kombiniert ambulante Leistungen bis zu Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationäre Regelleistungen und umfassende Dentalversorgung mit 100% Zahnbehandlung sowie 80% Zahnersatz und Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung. Besonderheiten sind die maximale Psychotherapie mit 25 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen-Erstattung und Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Höhe.
Als geschlossener Bestandstarif der älteren Welt bietet dieser Tarif Versicherten Optimierungspotenzial durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Solche Wechsel können in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen, während die Altersrückstellungen häufig übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung oft entfällt. Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser profitieren tendenziell von etablierten Versichertenkollektiven, sehen aber langfristig Herausforderungen durch demografische Konzentrationen und Beitragsdynamik.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse des Tarifs erfolgt durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, der alle Wechselmöglichkeiten und Optimierungspotenziale im HanseMerkur PKV-Tarif präzise durchleuchtet.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.



