HanseMerkur A100, P3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A100, P3, Z80 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A100, P3, Z80 AW der HanseMerkur gehört zur älteren Tarifgeneration und zeichnet sich durch eine ungewöhnliche Besonderheit aus: einen Selbstbehalt von 0 Euro. Dies bedeutet, dass Versicherte keine Zuzahlung pro Versicherungsfall leisten müssen. Dazu kommen attraktive Leistungen wie die Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) und solide Zahnbehandlungsleistungen (80%), was diesen Tarif für bestehende HanseMerkur-Versicherte interessant macht.
Da der Tarif mittlerweile geschlossen ist, können nur Versicherte desselben Versicherers ihn noch erreichen - durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Solche Wechsel erfordern in vielen Fällen keine erneuerte Gesundheitsprüfung, und vorhandene Altersrückstellungen können oft übernommen werden, was tendenziell zu niedrigeren Beiträgen führen kann. Allerdings ist sein Status als Alte-Welt-Tarif mit schrumpfender Versichertengemeinde ein Kostentreiber für Beitragsanpassungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die echte Wechselchance und das Sparpotenzial im HanseMerkur PKV-Tarif zu ermitteln.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




