HanseMerkur A100, P3, ZA100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A100, P3, ZA100 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif A100, P3, ZA100 AW der HanseMerkur kombiniert attraktive Leistungsstandards mit dem entscheidenden Vorteil eines Selbstbehalts von 0 Euro. Versicherte erhalten im ambulanten Bereich bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) erstattet, profitieren von bis zu 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und umfassender Zahnabdeckung mit 100% Zahnbehandlung sowie 80% Zahnersatz. Sehhilfen werden bis 350 DM plus 50% Zuzahlung alle zwei Jahre übernommen. Der Tarif gehört zur alten Welt und ist seit längerer Zeit geschlossen.
Für bestehende HanseMerkur-Versicherte öffnet sich durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG ein häufig genutztes Optimierungspotenzial: In vielen Fällen können günstigere Tarife mit gleichen oder besseren Leistungen erreicht werden, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen. Da der A100, P3, ZA100 AW ein geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft ist, sehen sich Versicherte typischerweise überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen ausgesetzt - ein klassischer Anlass für einen Tarifwechsel-Check.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart, welche HanseMerkur PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation sinnvoll sind.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZA100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
ZA100: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max:
- 1.230,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.460,-EUR im 3.-4.Versicherungsjahr
- 5.120,-EUR im 5.-6.Versicherungsjahr.
ZA100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich.



