HanseMerkur A100, P3, ZA50 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A100, P3, ZA50 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A100, P3, ZA50 AW der HanseMerkur bietet eine umfassende Krankenversicherung ohne Selbstbehalt und mit großzügigen Leistungssätzen. Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Bestandteile sind 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 350 DM alle zwei Jahre sowie umfassende Zahnversorgung mit Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Der Tarif gehört zur Alten Welt und ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich.
Die fehlende Beitragserhöhung durch einen Selbstbehalt von 0 Euro macht diesen Tarif für Versicherte attraktiv, die einen umfassenden Schutz ohne Zuzahlungen bevorzugen. Allerdings ist das Versichertenkollektiv eines geschlossenen, älteren Tarifs typischerweise älter und schrumpfend, wodurch die Beitragsentwicklung angespannt ausfällt. Für bestehende Versicherte der HanseMerkur eröffnet ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG häufig Optimierungsmöglichkeiten: Ein Wechsel zu einem offenen Tarif mit besserer Altersstruktur kann Prämien stabilisieren und dennoch vergleichbare Leistungen erhalten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Wechsel zu einem günstigeren HanseMerkur PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3: Regel- und Belegarztleistungen.
P3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




