HanseMerkur A100, PKE, P3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A100, PKE, P3, Z100 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A100, PKE, P3, Z100 AW der HanseMerkur ist ein Klassiker aus der Welt der älteren Tarifgenerationen, der Bestandsversicherte mit Premium-Leistungen ausstattet: Höchstsätze der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer und eine großzügige Zahndeckung mit 100% Zahnbehandlung sowie 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung machen diesen Tarif attraktiv. Der Selbstbehalt liegt bei null Euro, was vollständige Kostendeckung ab dem ersten Euro bedeutet.
Geschlossene Bestandstarife erleben typischerweise eine schrumpfende Risikogemeinschaft, da keine Neukunden mehr aufgenommen werden. Dies führt zu einer Alterung des Versichertenkollektivs und setzt den Beitrag unter Druck. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann in vielen Fällen Prämienerleichterung bringen und dabei ähnliche oder verbesserte Leistungen bewahren, ohne dass eine vollständige Neugesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie, welche HanseMerkur-PKV-Tarife zu Ihrer aktuellen Situation passen und wo Optimierungspotenziale liegen.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.



