HanseMerkur A100, PKE, P3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum HanseMerkur A100, PKE, P3, Z80 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif A100, PKE, P3, Z80 AW der HanseMerkur kombiniert Premium-Leistungen mit einem attraktiven Kosteneinstieg: Null Euro Selbstbehalt, GOÄ-Höchstsätze (bis 3,5-fach), Privatarztbehandlung, Einbettzimmer, Psychotherapie sowie Zahnersatz zu 60% ohne jährliche Beitragsobergrenzen. Dieser Tarif der Alten Welt richtet sich primär an Bestandsversicherte des Hauses und ist für externe Neukunden nicht mehr zugänglich.
Als geschlossener Altbestandstarif unterliegt die A100-Gruppe einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, was die Beitragsdynamik verschärft und den internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem attraktiven Optimierungspfad macht. In vielen Fällen lassen sich durch den Wechsel in ein moderneres Tarifmodell die Prämien senken, während gleichwertige oder bessere Leistungen verfügbar bleiben. Altersrückstellungen werden in der Regel übernommen, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung in manchen Fällen erforderlich sein kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche HanseMerkur PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation passen.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




