HanseMerkur A100, PKE, P3, ZA100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A100, PKE, P3, ZA100 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A100, PKE, P3, ZA100 AW der HanseMerkur ist ein Spitzentarif der alten Welt ohne Selbstbehalt. Mit Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor), Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, Psychotherapie in Höhe von 25 Sitzungen pro Kalenderjahr, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz sowie Sehhilfen und alternativer Medizin zeigt sich dieser Tarif als umfassende Vollversorgung für höchste Ansprüche.
Als geschlossener Tarif kann dieser Bestandstarif durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG bei der HanseMerkur selbst interessant sein, etwa für bestehende Versicherte ohne Selbstbehalt, die Leistungen optimieren oder Beitragssteigerungen begegnen möchten. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragsentwicklungen; ein Wechsel zu modernen, geöffneten Tarifen kann in vielen Fällen Entlastung bringen, oft ohne Gesundheitsprüfung und bei Mitnahme der Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft konkret für Sie, ob eine Optimierung im HanseMerkur PKV-Tarif möglich und sinnvoll ist.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZA100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZA100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
ZA100: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max:
- 1.230,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.460,-EUR im 3.-4.Versicherungsjahr
- 5.120,-EUR im 5.-6.Versicherungsjahr.
ZA100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich.




