HanseMerkur A100, PKE, P3, ZA50 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A100, PKE, P3, ZA50 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif A100, PKE, P3, ZA50 AW der HanseMerkur vereint umfassende stationäre und zahnmedizinische Leistungen mit einer hochwertigen ambulanten Versorgung. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro zahlen Versicherte direkt ohne Kostenbeteiligung bei ambulanten und stationären Leistungen. Die HanseMerkur erstattet bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, bei Zahnbehandlung bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ, und ermöglicht Privatarztbehandlung im Krankenhaus mit Unterbringung im Einbettzimmer.
Alte-Welt-Tarife wie dieser nehmen seit Jahren keine Neukunden mehr auf; ihre Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich durch Abgänge und Altersanpassung, was bei medizinischen Kostensteigerungen zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Allerdings haben bestehende Versicherte der HanseMerkur die Möglichkeit, durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu neueren Tarifen zu wechseln; dabei können Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden, und es lassen sich in vielen Fällen Beitragseinsparungen realisieren.
Ob ein optimierter Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung sinnvoll ist und wie die Altersrückstellungen berücksichtigt werden, kann unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif prüfen.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
P3+PKE: Privatarztbehandlung.
P3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
P3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




