HanseMerkur A100, PS1, PS3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A100, PS1, PS3, Z80 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A100, PS1, PS3, Z80 AW der HanseMerkur richtet sich an Bestandskunden des Hauses, die eine umfassende ambulante und stationäre Versorgung ohne Selbstbehalt wünschen. Die Höchstsätze der GOÄ (bis 3,5-fach) sichern gute Erstattungen für ärztliche Leistungen, dazu kommt Privatliquidation mit Chefarztbehandlung, Zahnbehandlung zu 80 Prozent und Zahnersatz zu 60 Prozent. Der Tarif gehört zur Alten Welt und ist schon lange nicht mehr für Neuabschlüsse zugänglich.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG in einen günstigeren Tarif derselben Versicherung kann in vielen Fällen Spielraum für Beitragsoptimierung bieten. Geschlossene Tarife dieser Altersgruppe werden durch die schrumpfende Risikogemeinschaft und demografische Lasten zunehmend unter Druck gesetzt, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Eine individuelle Analyse zeigt, ob ein Wechsel sinnvoll ist und welche Alternativen das Leistungsversprechen bewahren würden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, ob ein Tarifwechsel im HanseMerkur PKV-Tarif zu besseren Konditionen führt.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3+PS1: Privatarztbehandlung.
PS3+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
PS3, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




