HanseMerkur A100, PS1, PS3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur A100, PS1, PS3, ZV AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur A100, PS1, PS3, ZV aus der Alten Welt besticht durch seinen völligen Verzicht auf einen Selbstbehalt und Premium-Leistungen im ambulanten und stationären Bereich. Mit GOÄ-Sätzen bis zum 3,5-Fachen für ärztliche Leistungen, Privatarztbehandlung mit Chefarztoption im Krankenhaus, Einbettzimmer und bis zu 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr bietet dieser Tarif eine umfassende Absicherung ohne eigene Zuzahlung. Auch alternative Heilmethoden sind berücksichtigt.
Da dieser Tarif für neue Kunden nicht mehr zugänglich ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was längerfristig zu Beitragserhöhungen beiträgt. Bestehende Versicherte können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in andere HanseMerkur-Tarife optimieren, in vielen Fällen mit stabilerem Beitragsverlauf und unter Mitnahme der Altersrückstellungen. Eine individuelle Prüfung zeigt, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsfragen und bei vollständiger Übertragung der erwirtschafteten Rückstellungen möglich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm unterstützt Sie dabei, Ihr Optimierungspotenzial im HanseMerkur PKV-Tarif zu erkennen und auszuschöpfen.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3+PS1: Privatarztbehandlung.
PS3+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
PS3, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




