HanseMerkur A100, PS2, PS3, Z80 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum HanseMerkur A100, PS2, PS3, Z80 AW
Der HanseMerkur A100, PS2, PS3, Z80 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt und richtet sich primär an Bestandsversicherte des Unternehmens, die eine umfassende Abdeckung mit keinerlei Selbstbehalt suchen. Dieser Tarif zeichnet sich durch GOÄ-Höchstsätze auf ambulanter und stationärer Seite (bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen), private Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer, Zahnbehandlung zu 80 Prozent und eine großzügige psychotherapeutische Abdeckung mit bis zu 25 Sitzungen pro Kalenderjahr aus.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet bestehenden Kunden der HanseMerkur in vielen Fällen die Möglichkeit, von diesem geschlossenen Bestandstarif zu einem prämienoptimierteren Tarif zu wechseln, ohne die HanseMerkur als Versicherer zu verlassen. Geschlossene Tarife der alten Welt wie dieser unterliegen tendenziell einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und somit stärkerem Beitragsanstieg; ein Wechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif kann in vielen Fällen Beitragsstabilität oder sogar Einsparungen ermöglichen, häufig unter Erhaltung gleichwertiger Leistungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm unterstützt Sie darin, die Chancen eines Tarifwechsels im HanseMerkur PKV-Tarif gezielt zu erkennen und zu nutzen.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3+PS2: Privatarztbehandlung.
PS3+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z80: Erstattet werden
- 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z80: Keine Summenbegrenzung.
Z80: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




