HanseMerkur A100, PS2, PS3, ZV AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: HanseMerkur A100, PS2, PS3, ZV AW
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur A100, PS2, PS3, ZV aus der Alten Welt kombiniert Erstattungen bis zu den GOÄ Höchstsätzen mit umfassenden Leistungen ohne Selbstbehalt. Ambulante ärztliche Leistungen werden bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz erstattet, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz. Im stationären Bereich profitieren Sie von Privatarztbehandlung mit Zweibettzimmer und gleichem GOÄ-Leistungsniveau. Zahnersatz wird bis 1.000 DM jährlich zu 100 Prozent, darüber zu 40 Prozent erstattet, wobei regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen die Quote auf bis zu 60 Prozent erhöhen.
Geschlossene Altverträge wie dieser unterliegen üblicherweise einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft und damit verstärktem Beitragsdruck. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann in vielen Fällen eine sinnvolle Option sein, um die Prämienentwicklung zu optimieren, sofern Ihre Gesundheitssituation einen Wechsel zulässt. Versicherte, die ihren Bestand bei HanseMerkur bewahren möchten, profitieren dabei häufig von besseren Konditionen in moderneren Tarifen und einer ausgeglicheneren Altersstruktur des neuen Kollektivs.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, ob ein Tarifwechsel zu besseren Konditionen möglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren HanseMerkur PKV-Tarif und identifiziert Optimierungspotenziale.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3+PS2: Privatarztbehandlung.
PS3+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZV: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ZV: Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 100% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge bis zu einem Betrag von 1.000,-DM pro Versicherungsjahr erstattet, darüber 40%.
Wenn jährlich Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) wahrgenommen und nachgewiesen werden, erhöht sich die Erstattung jährlich um 5% bis zur max. Erstattung von 60%. Wenn in einem Kalenderjahr die Vorsorgeuntersuchungen nicht nachgewiesen werden, verringert sich die Erstattung im Folgejahr auf 40%. Bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bei Unfall gilt sofort die höchste tarifliche Erstattung.
Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen werden zu 100% erstattet.
Erstattet werden 4 Implantate im zahnlosen Unterkiefer.
ZV: Die Leistungen sind pro Versicherungsjahr auf einen erstattungsfähigen Rechnungshöchstbetrag von 40.000,-DM beschränkt.
ZV: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




