HanseMerkur A100, PS3, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum HanseMerkur A100, PS3, Z100 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif A100, PS3, Z100 AW der HanseMerkur Krankenversicherung AG bietet eine vollumfängliche ambulante und stationäre Absicherung ohne Selbstbehalt. Die ambulanten Leistungen folgen den Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), die stationäre Versorgung umfasst Regel- und Belegarztleistungen bis zur GOÄ-Höchstsatzgrenze. Die Zahnversicherung erstattet 100 Prozent für Behandlung und Prophylaxe sowie 80 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie ohne jährliche Summenbegrenzung. Psychotherapie wird ambulant und stationär bis zu 25 Sitzungen pro Kalenderjahr gedeckt.
Der Tarif ist inzwischen nicht mehr für Neukunden zugänglich, wodurch sich seine Risikogemeinschaft durch natürliche Fluktuation zunehmend verkleinert. Diese Schrumpfung erhöht den Druck auf die Beitragsentwicklung und führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Versicherte desselben Anbieters haben aber einen Ausweg: Innerhalb eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG können sie in offene oder jüngere Tarife wechseln und dabei häufig von stabiler Altersstruktur und moderaterer Beitragsentwicklung profitieren; in vielen Fällen ist eine Übernahme der Altersrückstellungen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Die konkrete Machbarkeit und das Sparpotenzial eines Tarifwechsels aus dem A100, PS3, Z100 AW analysiert unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse individuell. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft den HanseMerkur PKV-Tarif auf Optimierungsmöglichkeiten.
Basismerkmale
A100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A100: 350,-DM, darüber die Hälfte, alle 2 Jahre insgesamt für
Sehhilfen.
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl, Kunstglieder, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate. 400,-DM, darüber 50%, alle 2 Jahre für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe.
A100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100: Max. 25 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Stationäre Leistungen
PS3: Regel- und Belegarztleistungen.
PS3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
PS3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung und Prophylaxe
- 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie
Z100: Keine Summenbegrenzung.
Z100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




